Der Rücktritt vom Versuch ist ein absoluter Klausurklassiker. Er eignet sich aber auch generell, strafrechtliches Verständnis zu trainieren. Testen Sie hier, wie gut Sie sich noch auskennen.
1. Nach § 24 I Satz 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wie wird der Rücktritt nach h.M. strafrechtsdogmatisch eingeordnet?
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