LTO-Quiz zum Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB


Die Versuchsstrafbarkeit müssen Examensprüflinge auf dem Kasten haben. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Der strafrechtliche Rückzieher

Der Rücktritt vom Versuch ist ein absoluter Klausurklassiker. Er eignet sich aber auch generell, strafrechtliches Verständnis zu trainieren. Testen Sie hier, wie gut Sie sich noch auskennen.

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Frage 1

1. Nach § 24 I Satz 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wie wird der Rücktritt nach h.M. strafrechtsdogmatisch eingeordnet?

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