Den Ehrverletzungsdelikten sind im StGB gleich mehrere Vorschriften gewidmet. Testen Sie dazu Ihr Wissen im LTO-Quiz über die Beleidigung & Co. Und ja, § 103 StGB sind natürlich auch ein paar Fragen gewidmet. Viel Spaß!
1. Die Beleidigungstatbestände zählen zu den ... ?
nächste FrageNein, das ist etwas anderes. Überlegen Sie doch noch einmal.
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