Zum 100. Todestag von Matthias Erzberger: Mit Ver­boten gegen rechten Terror

Gastbeitrag von Dr. Eike Fesefeldt

26.08.2021

Am 26. August 1921 wurde der Politiker Matthias Erzberger von Mitgliedern einer rechtsterroristischen Vereinigung erschossen, die kurze Zeit später verboten wurde. Eike Fesefeldt mit einem Überblick solcher Verbotsverfahren bis heute.

Am 26. August 1921 wurde der Politiker, Reichstagsabgeordnete und Reichsminister der Finanzen Matthias Erzberger ermordet. Als Bevollmächtigter der Reichsregierung hatte er im November 1918 das sogenannte "Waffenstillstandsabkommen von Compiègne", das den Ersten Weltkrieg faktisch beendete, unterzeichnet. Seitdem als "Novemberverbrecher" gebrandmarkt, überlebte der Politiker, der dem Zentrum zuzuordnen ist, mehrere Mordanschläge - bis er schließlich von Mitgliedern der rechten Terrororganisation Organisation Consul erschossen wurde.

Sechs Mal schossen die beiden Attentäter auf ihn. Nachdem er schwer verletzt eine Böschung hinabgefallen war, töten sie ihn mit zwei gezielten Kopfschüssen.

Ein ähnliches Schicksal ereilte wenig später am 22. Juni 1922 den Politiker Walther Rathenau. Ebenfalls die Organisation Consul erschoss das DDP-Mitglied - am helllichten Tag in Berlin.

Startschuss für Verbotsverfahren in der Weimarer-Republik

Die Reichsregierung reagierte auf die beiden Morde und erließ bereits einen Monat nach Rathenaus Ermordung am 21. Juli 1922 das "Gesetz zum Schutz der Republik" (Republikschutzgesetz). Das Gesetz regelte den Umgang mit republikfeindlichen Positionen und sah in § 14 Abs. 2 die Möglichkeit des Verbots von Vereinen und Vereinigungen vor, die sich gegen die "verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform" richteten.

Nach reichsweiten Razzien, Verhaftungen und auch Verurteilungen der Mörder von Rathenau (die Mörder von Erzberger waren dagegen nach Spanien geflüchtet), wurde die Organisation Consul auf Grundlage des Republikschutzgesetzes verboten. Da der "Deutschvölkische Schutz- und Trutzbund" ebenfalls in die Attentate gegen die beiden Politiker verwickelt war, wurde auch dieser von den meisten Länder des Deutschen Reichs verboten.

Das Problem aus heutiger Sicht liegt jedoch darin, dass nicht nur rechtsterroristische Vereinigungen verfolgt wurden, sondern durch Verbote einer Vielzahl von Zeitungen ein enormer Eingriff in die Pressefreiheit stattfand. Es kam in der Folge zu dutzenden Verboten von Vereinen und Verbänden auf Länderebene.

Hinzu kam, dass die Verbote in der wenig wehrhaften Weimarer Republik zu keinen großen Veränderungen im Kampf gegen den rechten Terror führten. Mitglieder der Organisation Consul oder des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbunds wanderten in den Bund Wiking ab. Auch diese Organisation wurde letztlich 1925 von vielen deutschen Ländern auf Grundlage des Republikschutzgesetzes verboten.

Nationalsozialismus: Von Verboten zur Gleichschaltung

Die Geschichte hat außerdem gezeigt: Das Republikschutzgesetz konnte die Weimarer Republik am Ende nicht vor der Machtergreifung durch die NSDAP bewahren. Zwar ergingen in mehreren Ländern auf dessen Grundlage seit 1922 eine Vielzahl von NSDAP-Verboten und im November 1923 wurde sogar ein reichsweites Verbot beschlossen. Geholfen hat das jedoch wenig.

Während der folgenden nationalsozialistischen Herrschaft fanden keine Verbote von rechtsterroristischen Vereinigungen mehr statt. Statt diese zu verbieten, wurden sie gleichgeschaltet. Ehemalige Mitglieder der Organisation Consul wurden etwa der SS unterstellt. Mitglieder von Bund Wiking schlossen sich der SA an.

Die BRD: Verbotsverfahren mit Verfassungsrang

Die Erfahrungen der Weimarer Republik sollten sich nicht wiederholen und die Bundesrepublik zu einer wehrhaften Demokratie werden. Dazu gehörten auch wirkungsvolle Verbote von verfassungsfeindlichen Organisationen. Art. 9 Abs. 2 GG sieht vor, dass Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, verboten sind. Art. 21 Abs. 2 GG enthält eine ähnliche Verbotsnorm im Hinblick auf Parteien.

Von dieser Möglichkeit machte die Bundesregierung, bzw. das Bundesverfassungsgericht, 1951 Gebrauch und verbot etwa die Sozialistische Reichspartei. Ausschlaggebend war dabei die offene Bezugnahme der Partei auf die NSDAP.

Es hat in den letzten Jahrzehnten auch immer wieder Verbote von rechtsterroristischen Organisationen gegeben. Das Bundesinnenministerium verbot etwa 1980 die Wehrsportgruppe Hoffmann, welche sich zum Ziel gesetzt hatte, die "bestehenden Gesellschaftsstrukturen zugunsten eines autoritären Führerstaates" zu zerschlagen. Ein anderes Beispiel ist die 1992 vom Innenminister verbotene "Nationalsozialistische Front", die durch ihre "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" und ihrer "aggressiv-kämpferischen" Agitation aufgefallen war.

Rechtsterroristische Einzeltäter als Problem der vergangenen Jahrzehnte

Das Problem der vergangenen Jahrzehnte ist jedoch in Bezug auf rechtsterroristische Morde nicht bei Vereinigungen, sondern bei Einzeltätern zu verorten. Diese Strategie wird unter dem Begriff "Führerloser Widerstand" propagiert. Zu nennen ist insbesondere Kay Diesner, der den Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi (damals PDS) erschießen wollte, stattdessen jedoch einen Unbeteiligten anschoss und später einen Polizisten ermordete.

Ein anderes Beispiel ist der "terroristische Einzelgänger" Helmut Oxner, der am 24. Juni 1982 in Nürnberg drei Menschen erschoss und drei weitere verletzte. Er wird jedoch auch teilweise in das Umfeld der Wehrsportgruppe Hoffmann eingeordnet.

Eindeutig zu dieser Organisation zuzuordnen sind allerdings die voneinander unabhängigen Taten von Gundolf Köhler und Uwe Behrendt. Beide waren Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann, Behrendt sogar ihr Vizechef. Der Rechtsextremist Köhler verübte am 26. September 1980 mit einer selbstgebauten Bombe das Oktoberfestattentat, der immer noch schwersten Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit 13 Toten und 221 Verletzten. Im gleichen Jahr ermordete Behrendt den Rabbiner Shlomo Lewin und dessen Lebensgefährtin.

NSU und Mord an Lübcke – Verbotsverfahren auch heute aktuell

Verbotsverfahren gegen rechtsterroristische Vereinigungen oder Strafverfahren gegen terroristische Einzelgänger sind im Grunde weiterhin so aktuell wie sie vor 100 Jahren nach den Morden an Erzberger und Rathenau waren. Dies zeigen nicht zuletzt die Mordserien des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) oder die Ermordung von Walther Lübcke im Juni 2019. Über die Zusammenhänge und Kontinuitäten zwischen den Morden an Erzberger und Lübcke diskutierten kürzlich auch Expertinnen und Experten im True-Crime Podcast "Sprechen wir über Mord?!" des SWR2.

Auch weiterhin werden Verbotsverfahren die Mittel erster Wahl für die Innenministerien der Länder bzw. des Bundes sein, wenn es darum geht, gegen organisierten Rechtsterrorismus vorzugehen und gewissenlose Morde durch Terroristen im Vorfeld zu verhindern.

Der Autor Dr. Eike Fesefeldt arbeitet als Staatsanwalt.

Zitiervorschlag

Zum 100. Todestag von Matthias Erzberger: Mit Verboten gegen rechten Terror . In: Legal Tribune Online, 26.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45834/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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