LG Frankfurt untersagt Mietwagenvermittlung: Uber-App ist wett­be­werbs­widrig

19.12.2019

Das LG Frankfurt verbietet dem US-Fahrdienstleister Uber ab sofort, seine App zur Mietwagenvermittlung in ihrer derzeitigen Form weiter zu nutzen. Die klagenden deutschen Taxizentralen bekommen in allen Punkten Recht.

Uber darf keine Beförderungsanträge mehr über seine aktuelle App an Mietwagenunternehmen vermitteln. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (LG) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil (Urt. v. 19.12.2019, Az. 3-08 O 44/19).

Bereits 2015 hatte das LG Frankfurt die App "Uber Pop" verboten, über die Fahrten an Privatfahrer vermittelt wurden. Nun ging es um die neue Uber-App, die mittlerweile in mehreren deutschen Städten genutzt werden kann. Über diese neue App können Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden. Gegen diese App hatte ein Zusammenschluss mehrerer deutscher Taxizentralen aus verschiedenen Städten Klage eingereicht. Damit waren sie nun vor dem LG Frankfurt erfolgreich. Das Gericht untersagte die App ab sofort. Uber habe in mehreren Punkten wettbewerbswidrig gehandelt. 

Zum einen fehle es Uber an einer eigenen Mietwagenkonzession. Diese sei für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer aber notwendig. "Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", erklärte die Vorsitzende Richterin. Uber nehme nämlich die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere.

Mietwagenfirmen nicht ausreichend kontrolliert

Darüber hinaus dürfe Uber nur Beförderungsanfragen ausführen, die am Dienstsitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind. Testfahrten der klagenden Taxivereinigung zeigten, dass Mietwagenfahrer sich daran nicht hielten. Dabei sah das Gericht es nicht als ausreichend an, dass Uber seine Mietwagenunternehmen auffordert, die gesetzlichen Regeln einzuhalten. Uber habe die Mietwagenfirmen nicht ausreichend kontrolliert, befand die Kammer. Außerdem hätten Mietwagenfahrer von Uber auch gegen die so genannte Rückkehrpflicht verstoßen, wonach sie nach der vermittelten Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen. 

Der Taxi-Verband begrüßte das Urteil. Das LG Frankfurt habe klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig sei, so Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen. Mit dem Urteil werde nunmehr "den kontinuierlichen Gesetzesverstößen von Uber in Deutschland ein Riegel vorgeschoben".

Der Fahrdienstleister sieht das jedoch anders. Aus Sicht von Uber habe das LG lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet. Außerdem betonte das Unternehmen, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite. "Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können", kündigte ein Uber-Sprecher an. Eine ähnliche Entscheidung zulasten des Fahrdienstvermittlers hatte im Oktober beriets das LG Köln getroffen.

dpa/ast/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

LG Frankfurt untersagt Mietwagenvermittlung: Uber-App ist wettbewerbswidrig . In: Legal Tribune Online, 19.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39327/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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