01. Januar 2026

Dr. René Rosenau wird bei HÖCKER PartGmbB befördert

Externer Inhalt (Kanzleimitteilung)
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Dr. René Rosenau wird zum 1. Januar 2026 zum Salary Partner ernannt

HÖCKER ernennt Dr. René Rosenau mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Salary Partner

Dr. René Rosenau ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät deutsche und ausländische Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheberrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Presse- und Äußerungsrecht. In diesem Bereich ist er sowohl präventiv, etwa bei der Beantwortung von Presseanfragen, als auch reaktiv, beispielsweise durch die Abmahnung rechtswidriger Presseberichterstattung, tätig. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere bekannte Persönlichkeiten aus der Social-Media-Szene.

Prof. Dr. Ralf Höcker: „Engagiert, durchsetzungsstark und fachlich on point – als Anwalt möchte ich ihn nicht auf der Gegenseite haben. Umso mehr freue ich mich, Dr. René Rosenau im eigenen Team zu wissen. Ich gratuliere ihm zu seiner Ernennung zum Salary Partner und wünsche ihm viel Erfolg, Freude und Inspiration auf seinem weiteren Weg.“

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