Ein junger Mann wurde Opfer einer Raserfahrt mit einem gestohlenen Taxi. Doch nicht nur der Täter haftet – auch der Halter des Taxis und dessen Versicherung. Der Grund: Das Taxi war nicht genug vor Diebstahl gesichert, so das LG Hamburg.
Seit Juli 2021 ist der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild strafbar. Doch wer eine solche Puppe nutzt, schädigt keinen. Der Straftatbestand ist ein Paradebeispiel für irrationale Kriminalpolitik, meint Jenny Lederer.
Sie gehören zu den Begleiterscheinungen psychischer Erkrankungen, werden aber auch formal gesunden Menschen unterstellt: Größenwahnideen. Damit zählen sie zum Tagesgeschäft der Justiz. Berühmt wurde jedoch ein medizinisch harmloser Fall.