01. September 2026
Barbara Bayer wechselt zu Bayer Keller Rechtsanwälte & Notar
Barbara Bayer verlässt CMS: Neue Wirtschaftskanzlei BAYER KELLER für Finanzmarktaufsichtsrecht, regulatorische Compliance und Gesellschaftsrecht
Mit der BAYER KELLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB startet eine neue Boutique für Finanzmarktaufsichtsrecht, regulatorische Compliance und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wurde von Barbara Bayer und Hermann Keller gegründet. Bayer wechselt von CMS Deutschland in Frankfurt am Main, wo sie zuletzt im Bereich Banking, Finance & Insurance tätig war.
Barbara Bayer berät seit mehr als zehn Jahren Kreditinstitute, Börsen, Wertpapierinstitute, Zahlungs- und Finanzdienstleister sowie regulierte Unternehmen im deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrecht. Ihre Schwerpunkte liegen insbesondere im Finanzmarktaufsichtsrecht, im Zahlungsdienste- und Zahlungsverkehrsrecht, in der Geldwäsche- und Sanktions-Compliance sowie in Fragen der Institutsorganisation und Governance. Sie begleitet Erlaubnisverfahren und Sonderprüfungen, führt Verwaltungsverfahren gegenüber Aufsichtsbehörden und vertritt Mandanten in aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten.
Vor ihrer Zeit bei CMS verantwortete sie Compliance-Funktionen einer von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigten Großbank. Ihre anwaltliche Laufbahn begann sie im Bankaufsichtsrecht bei DLA Piper. Als Autorin und Vortragende befasst sie sich regelmäßig mit aktuellen Entwicklungen des Finanzmarktaufsichtsrechts. Barbara Bayer kommentiert in zahlreichen Fachpublikationen (u.a. BeckOK GwG, Maume, MiCAR). The Legal 500 Deutschland führt sie seit 2024 als Kernanwältin für Finanzmarktaufsichtsrecht.
Hermann Keller war zuvor in einer deutschen Großkanzlei sowie als Partner in mittelständischen Wirtschaftskanzleien tätig. Seit 2018 führt er eine eigene Praxis, seit 2020 ist er zudem Notar mit Amtssitz in Neu-Isenburg. Er berät im Gesellschaftsrecht und vertritt Unternehmen, Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister in wirtschafts- und zivilrechtlichen Streitigkeiten. BAYER KELLER berät Finanzinstitute, FinTechs, Krypto-Asset-Service-Provider sowie Unternehmen mit erlaubnispflichtnahen Geschäftsmodellen.
Die Kanzlei begleitet Mandanten bei der Einführung neuer Geschäftsmodelle, neuer Produkte und der Implementierung neuer Prozesse. Insbesondere unterstützt sie bei aufsichtsrechtlichen Sonderprüfungen, Gutachten zu Organpflichten, bei Haftungsfragen und aufsichtsbehördlichen Verfahren. Die Beratung von Geschäftsleitern, Aufsichtsräten und Gesellschaftern an der Schnittstelle von Aufsichts- und Gesellschaftsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei. Rechtsanwältin Isabell O'Duffy verstärkt die Kanzlei von Beginn an mit Ihrer Expertise im Zahlungsverkehrsrecht und bei Zahlungsdiensteverträgen.