Bewerbungs- / Anmeldefrist:

05.03.2026

Veranstaltet von:

Juristische Fachseminare

Kontakt:

Juristische Fachseminare

Institut für angewandtes Recht

– eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH –

 

Rochusstraße 2-4

53123 Bonn

Telefon: (0228) 919 11 19

E-Mail: info@juristische-fachseminare.de

Zielgruppe(n):

Berufseinsteiger, Berufsträger

Personenschaden: Vermehrte Bedürfnisse – Heimpflegekosten, Haushaltsführung und Vergleich 2026

Zur Anmeldung

05.03.2026, 09:30 - 12:15 Uhr

Digitales Event

Referent: Hans-Günter Ernst

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht; vormals auch Arzthaftungssachen)

 

 

 

Oft unterschätzt:

 

Die Vermehrten Bedürfnisse begründen beim schweren Personenschaden die höchsten Ansprüche, die keineswegs immer auf Drittleistungsträger (Kranken-, Pflegeversicherung) übergehen.

 

So hat sich zuletzt der BGH, Urteil vom 28. August 2018 – VI ZR 518/16 –, NJW 2019, 362 mit für die anwaltliche Praxis höchst wichtigen Frage beschäftigt: Gibt es bei der Pflege zuhause eine allgemeine Obergrenze auf den doppelten Betrag (oder ein anderes Vielfaches der jeweiligen Heimunterbringungskosten? Die Antwort: „Nein, aber…“ wird im Seminar ebenso besprochen und aufbereitet wie zahlreiche andere Fragen im Zusammenhang von Pflegekosten, Haushaltsführung und Vergleich, so etwa zum Umfang der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall/infolge behandlungsfehlerhafter Beeinträchtigung (Entschädigung der Angehörigen bei Pflege ihres Kindes, ihrer Eltern; Höhe der Entschädigung, Abgrenzung zur elterlichen Fürsorgepflicht), zum behindertengerechten Neubau statt Umbau (OLG Köln, 13. 11.24 – I-5 U 88/22 –, GesR 2025, 53) oder dem Übergang eines Schadenersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger (Abgrenzung zum Erwerbsschaden).  Dies alles anhand aktueller und relevanter Fallbeispiele.

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