8. Dezember 2020 von 14:00 bis 16:30 Uhr
9. Dezember 2020 von 14:00 bis 16:30 Uhr
Fokus: COVInsAG 2020 / Reform 2017 / BGH-Rechtsprechung
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Insolvenzverwalter und ihre Mitarbeiter/Prozessanwälte als auch an Rechtsanwälte, die häufig Anfechtungsgegner (Warenlieferanten, Versorger, Dienstleister, Vermieter, aber auch Banken, Finanzämter und Sozialversicherungsträger) vertreten bzw. beraten. Ausführlich erörtert werden das COVInsAG 2020, die Reform des Anfechtungsrechts 2017 sowie die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Erodiert die Insolvenzanfechtung? Welche Auswirkungen hat die Reform 2017 auf die aktuelle Rechtsprechung zum "alten" Recht?
Aktuelles Insolvenzanfechtungsrecht im Zivilprozess und in der Beratung
- Deckungsanfechtung (§§ 130,131 InsO) / § 2 Abs.1 Nr.4 COVInsAG
- Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs.1 InsO) / Änderungen durch die Reform 2017
- Darlegung der Zahlungsunfähigkeit und deren Kenntnis
- Anfechtungsvermeidungsstrategien
Die Erosion der Insolvenzanfechtung (?)
- Erweiterung des Bargeschäfts / Änderungen durch die Reform 2017
- Erweiterung der bargeschäftsähnlichen Lage
- Abgrenzung Kongruenz / Inkongruenz
Sonderfragen
- Umgang mit § 134 InsO
- Neues zur Gläubigerbenachteiligung
- Involvierung von Dritten in den Zahlungsvorgang
- Schnittstelle Anfechtung / § 64 S.1 GmbHG
Unsere Online-Seminare veranstalten wir in Kooperation mit Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG. Ihre E-Mail-Adresse wird daher nach Ihrer Anmeldung aus technischen Gründen im GoToWebinar-System von Schweitzer Fachinformationen Boysen & Mauke oHG hinterlegt und nach Abwicklung des Online-Seminars gelöscht.