Bewerbungs- / Anmeldefrist:

10.12.2024

Veranstaltet von:

Verlag Dr. Otto Schmidt

Kontakt:

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Telefon: 0221-93738656

E-Mail: live@otto-schmidt.de

Zielgruppe(n):

Berufseinsteiger, Berufsträger

Konfliktmanagement im Arbeitsrecht

Zur Anmeldung

11.12.2024, 09:00 Uhr - 12.12.2024, 17:00 Uhr

Digitales Event

Souverän Beraten im Spannungsfeld zwischen Verhandlung, Vermittlung und Entscheidung

Ihr Nutzen

Über Erfolg oder Misserfolg in einem arbeitsrechtlichen Fall entscheidet oft die souveräne Handhabung der Verhandlungssituation. Der Referent erläutert Ihnen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Konfliktkonstellationen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht durch gute Vorbereitung und konstruktive Gestaltung der Kommunikation in Wertschöpfungsszenarien verwandelt werden können.

Spätestens seit der Corona-Krise finden Verhandlungen zunehmend online statt. Das interaktive Online-Seminar illustriert die besonderen Herausforderungen der Verhandlungsführung im virtuellen Raum anhand von verhandlungsrelevanten Fragestellungen. So erzielen Sie auf beiden Ebenen auf spielerische Art und Weise Lerneffekte.

Arbeitsrechtler und Personalverantwortliche haben täglich mit arbeitsrechtlichen Konflikten zu tun. Da Verhandlungs- und Vermittlungstechniken in der Regel nicht systematisch erlernt werden, stellt das Ziel, Streit nachhaltig und idealerweise wertschöpfend zu lösen, ohne die Beziehung der Parteien negativ zu beeinträchtigen, hohe Anforderungen an alle Beteiligten. In diesem Online-Seminar wird das Wissen über mögliche Konfliktlösungsverfahren geschärft und eine sichere Beherrschung von Verhandlungs- und Vermittlungsmethoden eingeübt.

Themen

  • Konstruktive Verhandlungsführung in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Konflikten
  • Zielgerichteter Einsatz unterschiedlicher Konfliktlösungsverfahren
  • Das passende Verfahrensdesign für typische Konfliktkonstellationen:
  • Gestörte Zusammenarbeit von Geschäftsleitung und Betriebsrat
    - Mobbing
    - Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
    - Kündigung und anderweitige Auflösung von Arbeitsverhältnissen

Sie erhalten 12 Zeitstunden gem. § 15 FAO und 12 Zeitstunden gem. § 3 ZMediatAusbV!

 

Weitere Veranstaltungen:

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