18.08.2026
Juristische Fachseminare
Juristische Fachseminare
Institut für angewandtes Recht
– eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH –
Rochusstraße 2-4
53123 Bonn
Telefon: (0228) 919 11 19
E-Mail: info@juristische-fachseminare.de
Berufseinsteiger, Berufsträger
Was und wieviel darf der Arbeitsnehmer über seinen Arbeitsvertrag, Vorkommnisse am Arbeitsplatz, das Unternehmen und andere Beschäftigte gegenüber Dritten erzählen? Da eine zentrale Norm zur Regelung von Arbeitsnehmer-Kommunikationsverhalten fehlt, besteht in zahlreichen Fällen z.T. große Unsicherheit, was wem in welcher Weise gesagt werden darf und wann mit Sanktionen zu rechnen ist. Die Freiheit der Meinungsäußerung hat Grenzen und schützt den Arbeitnehmer nicht zwangsläufig. Ebenso ist kaum jede Äußerung über das Arbeitsverhältnis Vertragspflichtverletzung. In einer insgesamt unübersichtlichen Situation kommt es immer wieder zu Streit bis hin zur fristlosen Kündigung, wenn Arbeitnehmer Dinge kundtun, die der Arbeitgeber für besonders schutzwürdig hält.
Das Seminar zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis, den rechtlichen Rahmen von „Kommunikationsbegrenzungen“ und prüft die typischen Instrumente bei gesehenem Verstoß gegen betriebliche Kommunikationsregel auf ihre Wirksamkeit.
Im Einzelnen:
Referent:
Richter am Arbeitsgericht Lübeck Olaf Möllenkamp
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