Das 9. Kölner Expertengespräch setzt den Fokus auf die Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes. Dazu referieren Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Seit dem 1. November 2018 sind Musterfeststellungsklagen in Deutschland zulässig. Was hat sich seitdem auf dem Rechtsmarkt getan? Welche Vorzüge bringt die Klageform des KapMuG-Ver-fahrens mit sich? Wie sind beide Formen zu bewerten und welche Erfahrungen konnten bisher in der Praxis gewonnen werden?
Das 9. Kölner Expertengespräch zu kollektivem Rechtsschutz dient der Vertiefung des eigenen Kenntnisstandes und bildet Tendenzen in der Rechtsprechung und neueste Erkenntnisse im kollektiven Rechtsschutz ab.
Die Kölner Expertengespräche verbinden in einzigartiger Weise Theorie und Praxis bei der Aufarbeitung von aktuellen juristischen Themen.
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PROGRAMM
9:00 – 9:30 Uhr
Empfang & Begrüßung
9:00 – 11:00 Uhr
Keine Angst vor dem KapMuG – Ein Mittel zur Gestaltung von Prospekthaftungsklagen
Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel
11:00 – 11:15 UhrKaffeepause
11:15 – 12:30 Uhr
Die Musterfeststellungsklage im Bankrecht
Rechtsanwalt Markus Feck
12:30 – 13:30 Uhr
Mittagessen
13:30 – 14:00 Uhr
Eigen- oder Fremdfinanzierung im Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Sabine Eichner
14:00 – 15:30 Uhr
Musterfeststellungsklage – Ein Placebo-Gesetz
Prof. Dr. jur. Astrid Stadler
15:30 – 15:45 Uhr
Kaffeepause
15:45 – 17:00 Uhr
Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig
Justiziar Michael Hummel
17:00 – 18:00 Uhr
Scharfes oder stumpfes Schwert?
Diskussion zu Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes
06.09.2019
ROLAND ProzessFinanz
THE MIDTOWN Hotel
Kaiser-Wilhelm-Ring 48
50672 Köln
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