Bewerbungs- / Anmeldefrist:

08.05.2025

Veranstaltet von:

Verlag Dr. Otto Schmidt

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E-Mail: live@otto-schmidt.de

Zielgruppe(n):

Berufseinsteiger, Berufsträger, Mandanten

Kölner Tage Arbeitsrecht 2025

Zur Anmeldung

08.05.2025, 09:30 - 17:30 Uhr

Digitales Event

Neue Arbeitswelt durch KI – neue arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Themen

  • Die KI-Verordnung gilt ab dem 02.02.2025! Auswirkungen im Arbeitsrecht
  • Richtlinie zur Plattformarbeit
  • Künstliche Intelligenz im Kontext von HR-Anwendungen und Datenschutz – Alles neu macht die KI-Verordnung?
  • Restrukturierungsmaßnahmen und Personalanpassungen durch Einsatz von KI
  • Anwendung von KI als Betriebsänderung
  • Arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum Einsatz von Chat-GPT

Ihr Nutzen

 

Künstliche Intelligenz (KI) hat längst Einzug in den Unternehmensalltag gefunden. Alle Unternehmen müssen sich mit dem arbeitsrechtlichen Umgang und entsprechenden HR-Strategien beschäftigen. Das BetrVG enthält seit 2021 Regelungen zum Einsatz von KI, und erste arbeitsgerichtliche Entscheidungen widmen sich dem Einsatz von ChatGTP. Zudem tritt die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO oder AI Act, VO (EU) 2024/1689) ab Februar 2025 sukzessive in Kraft. Zunächst wird in der HR-Praxis das Verbot eines mit unannehmbaren Risiken verbundenen KI-Einsatzes zu beachten sein. Aber auch die erst ab August 2027 maßgeblichen Pflichten für Betreiber besonders regulierter Hochrisiko-Systeme sollten Arbeitgeber schon jetzt in ihre Überlegungen mit einbeziehen! Denn nach dem Verständnis der KI-VO fallen hierunter fast alle HR-Einsätze.

Die Kölner Tage Arbeitsrecht 2025 informieren über die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen ebenso wie über die Rolle von Betriebsräten bei der KI-Anwendung und Fragen der Mitarbeiterkontrolle durch KI. Themen sind ferner der Einsatz von KI im Bewerbungsprozess, die Folgen geänderter Anforderungsprofile an die Arbeitnehmer, die Folgen der Qualifikation des KI-Einsatzes als Betriebsänderung und die Umsetzung dadurch veranlasster Restrukturierungen und Personalanpassungen. Neue Arbeitsformen, die Organisationskompetenz des Arbeitgebers beim Einsatz von KI werden ebenso wie die Rolle der notwendigen menschlichen Aufsicht beim Einsatz von KI-Systemen vorgestellt. Profitieren Sie vom aktiven Austausch mit unseren in der Betriebs- und Beratungspraxis und als Einigungsstellenvorsitzender tätigen Referenten und erörtern Sie die aktuellen Fragestellungen der Beratungs- und HR-Praxis.

 

Sie erhalten 10 Zeitstunden gem. § 15 FAO.

Die Tagung findet vom 8.5. (9:30)-9.5. (13:30) statt. Sie können vor Ort in Köln oder online per Live-Stream teilnehmen.

Weitere Veranstaltungen:

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