Krankenhäuser und andere behandelnde Einrichtungen im Gesundheitsbereich setzen zunehmend auf Softwarelösungen, wenn es darum geht, den Kontakt mit Patient:innen und die interne Dokumentation (gerade auch im Hinblick auf das Medikationsmanagement) effizient und sicher zu gestalten. Dieser Trend ist durch die Umwälzungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt worden. Zugleich steigen die Anforderungen an die technische Sicherheit der Verarbeitung von Patient:innendaten, wie die diesbezüglichen Neuerungen durch das Patientendatenschutzgesetz und das Krankenhauszukunftsgesetz deutlich gemacht haben. Nicht überraschend ist, dass Projekte zur Einführung von digitalen Patientenportalen und Softwarelösungen zum Medikationsmanagement und der digitalen Dokumentation nur dann nach dem Krankenhauszukunftsgesetz förderfähig sind, wenn alle geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Aber worin genau bestehen diese Anforderungen? Was ist insofern in technisch-organisatorischer Hinsicht zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen diese Software-Lösungen erfüllen, damit die Datenschutzrechte der betroffenen Patient:innen erfüllt werden können? Was muss im Hinblick auf die Gestaltung der Verträge über die Nutzung solcher Lösungen beachtet werden?
In unserem Health & Law Netzwerktreff wollen wir Ihnen hierzu einen kurzen Überblick geben und diese Themen mit Ihnen zusammen besprechen.
Wann & Wo?
Dienstag, 05. Juli 2022 | 09:00 – 10:30 Uhr | Videokonferenz über Microsoft Teams
Gemeinschaftliches Event mit unserem Partnerunternehmen ISiCO Datenschutz GmbH.
Anmeldung:
Ihre Zusage nehmen wir gerne entgegen per:
E-Mail: event@srd-rechtsanwaelte.de
Telefon: +49 (0)30 213 002 80
Website: https://bit.ly/3zKg81e
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Teilnahme!
04.07.2022
Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte und ISiCO Datenschutz GmbH
Maurice Frille
Telefon: +49 (0)30 21 30 028-0
E-Mail: event@srd-rechtsanwaelte.de