04.11.2026
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Deutsches Anwaltsinstitut e.V. Gerard-Mortier-Platz 3 44793 Bochum Telefon: +49 234 970640 E-Mail: info@anwaltsinstitut.de
Berufsträger
5 h; Online Referent: Christian Bluhm, Rechtsanwalt In diesem Vortrag wird der Referent die wichtigsten Fragen zur Geldwäscheprävention in der Praxis der Rechtsanwälte behandeln. Damit wird den Teilnehmern veranschaulicht, welche Pflichten (verpflichtete) Rechtsanwälte im Einzelnen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu erfüllen haben. Hierbei werden auch die am 01.10.2020 in Kraft getretene Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwG-MeldV-Immobilien), die Änderung des § 261 StGB und die Änderungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) zum 01.08.2021 (noveliertes Geldwäschegesetz) dargestellt. Ab dem 1.1.2024 haben sich alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal der FIU, goAML, zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Referent, der bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in der Geschäftsstelle zuständig für die Geldwäscheaufsicht ist, beispielhaft aufzeigen, wie die Prüfungen der Rechtsanwaltskammern hierzu aussehen können und anhand welcher Kriterien diese typischerweise tätig werden. Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage. Melden Sie sich jetzt an!
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