Geldwäscheprävention war zuletzt unter anderem aufgrund der Prüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force (FATF) in den Medien. Dabei denken viele zunächst nur an den Finanzsektor und an organisierte Kriminalität. Doch auch mittelständische Handelsunternehmen können von Kriminellen für Geldwäsche missbraucht werden. Das deutsche Geldwäschegesetz, das die entsprechenden europäischen Vorgaben umsetzt, gilt dabei auch für den Nicht-Finanzsektor und enthält zwingende Anforderungen für Handelsunternehmen, als so genannte „Güterhändler“.
In dem Webinar geben Ihnen Dr. Patrick Wolff und Katharina Teitscheid einen Überblick, was Handelsunternehmen als „Verpflichtete“ im Sinne des Geldwäschegesetzes beachten müssen. Welche organisatorischen Anforderungen gelten für Handelsunternehmen und wie können überbordende Pflichten vermieden werden?
Die Teilnahme an dem Webinar ist für Sie kostenlos.
21.03.2023
GvW Graf von Westphalen
Daniela Schäfer
d.schaefer@gvw.com