18.03.2025
Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sabine Sander-Schweden
Tel: +49 403 7853 831
E-Mail: ssander-schweden@deloitte.de
Mandanten
Möchten Sie im globalen Wettbewerb überregional die Top-Talente für Ihr Unternehmen gewinnen?
Unabhängig davon, ob Sie mit Angestellten oder Dienstleistern zusammenarbeiten, sollte die Gestaltung sorgfältig und gut organisiert sein, um arbeits- und steuerrechtliche Probleme zu vermeiden. Im Rahmen unseres Webcast am 19. März 2025 zeigen wir auf, welche wesentlichen arbeits- und steuerrechtlichen Parameter bei der Gestaltung jener (grenzüberschreitender) Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind und welche Optionen zur Verfügung stehen.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht gilt es insbesondere, Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere maßgebliche Vorschriften zu vermeiden. Die Beschäftigung von (Dritt-)Personal im Ausland stellt Unternehmen zusätzlich vor besondere Herausforderungen. Seit dem 01.01.2025 beanspruchen überdies die neu gefassten „Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ der Bundesagentur für Arbeit Geltung; aufgrund der grundlegend geänderten behördlichen Prüfpraxis werden viele etablierte grenzüberschreitende Modelle neu als Arbeitnehmerüberlassung eingestuft. Schließlich sind rechtliche Besonderheiten bei der Direkteinstellung von Mitarbeitenden im Ausland und der Bewertung von Risiken einer Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen.
Aus steuerlicher Sicht laufen Unternehmen Gefahr, Doppelbesteuerung und administrativen Aufwand u.a. durch zusätzliche Registrierungs- und Berichtspflichten sowie lokale Gehaltsabrechnungen auszulösen. Zudem könnten strafrechtliche Konsequenzen, wie Bußgelder und Reputationsverluste für das Unternehmen drohen.
In unserem Deloitte Legal Update Webcast am 19. März 2025, zu dem wir Sie herzlich einladen, erfahren Sie, wie Sie die mit grenzüberschreitender Beschäftigung einhergehenden Risiken vermeiden und Ihre Unternehmensziele rechtlich und steuerlich optimieren können.
Im Rahmen unseres Webcasts werden wir insbesondere auf den "Employer of Record" aus arbeitsrechtlicher Perspektive und auf Themen wie grenzüberschreitende Reportinglinien, zulässige Gestaltungen von Auslandsaktivitäten, zum Beispiel in der Form von Matrixorganisationen, sowie Compliance Management aus steuerlicher Sicht eingehen.
Nutzen Sie den Webcast, um mit unseren Experten, Herrn Rechtsanwalt Rafael Hertz (Partner, Deloitte Legal, Employment & Pensions), Frau Steuerberaterin Julia Zanon (Manager, Deloitte, Business Tax & International Tax) und Herrn Steuerberater Tobias Kruse (Senior Manager, Deloitte, Business Tax & International Tax), umfassend über die für Sie relevanten Themen zu diskutieren.
Registrieren Sie sich jetzt und senden Sie uns Ihre Fragen für den sich an die Vorträge anschließenden Q&A-Teil im Voraus, damit wir diese angemessen berücksichtigen können.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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