Anpassungsbedarf für Arbeitsverträge nach Änderung des Nachweisgesetzes
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Die am 31.07.2019 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie") soll zum 01.08.2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Der hierzu vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 06.04.2022 enthält zahlreiche Neuregelungen, die bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen künftig berücksichtigt werden müssen. Auch in bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen sind die Angaben nach Aufforderung durch den Arbeitnehmer teilweise binnen sieben Tagen zu erteilen. Verstöße hiergegen können mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden, weitergehende Ansprüche sind nicht ausgeschlossen. Unternehmen sollten Ihre Vertragsunterlagen daher rechtzeitig auf den aktuellen Stand bringen und Betriebsräte die Einhaltung der geltenden Bestimmungen überprüfen. Im Rahmen des Webinars lernen Sie die praktischen Anwendungsfälle und damit verbundene rechtliche Besonderheiten kennen.
Referenten
Dr. Nathalie Oberthür Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, RPO Rechtsanwälte, Köln
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31.08.2022
Verlag Dr. Otto Schmidt
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