Kölner Anwaltverein e. V.
Kölner Anwaltverein e.V.
Hauptgeschäftsstelle – Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1, 3. Etage
50670 Köln
T: (0221) 28 56 02 – 0
F: (0221) 44 14 57
E-Mail: info@koelner-anwaltverein.de
Bürozeiten: Mo.-Fr. 9.00 – 15.00 Uhr
Berufsträger
Referent: RA Cristian Esteves Gomes, München
Die zum 1.1.2025 eingeführte E-Rechnung für Zwecke der Abrechnung im inländischen Geschäftsverkehr (sog. B2B-Bereich) betrifft auch Anwälte und Anwältinnen sowie deren Berufsausübungsgesellschaften. Die gesetzlichen Neuregelungen im UStG sehen nur in Teilen Übergangsfristen vor. Eine Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen besteht bereits seit dem 1.1.2025. Bei Nichtbeachtung drohen wirtschaftliche Nachteile, u.a. aus der möglichen Versagung des Vorsteuerabzugs. Das Online-Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Grundlagen und Besonderheiten zur E-Rechnung im Anwaltsberuf sowie über die damit verbundenen steuerlichen Pflichten.
Themen:
Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich der E-Rechnung, E-Rechnungs-Formate, Empfangs-, Ausstellungs- und Aufbewahrungspflichten sowie weitere Pflichten der GoBD, Vorsteuerabzug, Besonderheiten zu Vorschuss- und Schlussrechnungen, zur Leistungsbeschreibung, bei Dauersachverhalten und für Kleinunternehmer, zukünftiges Meldesystem, aktuelle Verwaltungsanweisungen und Vereinfachungsregelungen
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