09.11.2026
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Gerard-Mortier-Platz 3
44793 Bochum
Telefon: +49 234 970640
E-Mail: info@anwaltsinstitut.de
Berufseinsteiger
Das rechtsanwaltliche Berufsrecht: Praxisrelevante Berufspflichten, Organisation und Gestaltung des Berufs, anwaltliche Pflichtverletzungen
5 h Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO; Online
Referent: Stefan Peitscher, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Die sichere Kenntnis der anwaltlichen Berufspflichten ist eine wesentliche Grundlage für eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Berufsausübung. Für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sieht § 43f BRAO deshalb eine verpflichtende Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von zehn Zeitstunden vor, in denen die wesentlichen Berufspflichten vermittelt werden. Die Regelung schützt nicht nur die Interessen der Mandantschaft, sondern unterstützt zugleich junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dabei, Berufsrechtsverstöße zu vermeiden.
Auch Rechtsanwaltsausübungsgesellschaften müssen nach § 31 BORA fortlaufend dafür Sorge tragen, dass es im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht zu berufsrechtlichen Verstößen kommt. Die Fortbildung bietet Gelegenheit nicht nur die Pflicht nach § 31 Abs. 2 BORA zu erfüllen, sondern insbesondere die Kenntnisse der maßgeblichen Berufspflichten zu aktualisieren und Handlungssicherheit für die tägliche anwaltliche Praxis zu gewinnen.
Unter dem Leitgedanken „Rechtsanwalt werden und sicher sowie erfolgreich arbeiten“ vermittelt der Referent praxisnahe Erfahrungen aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer Hamm.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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