Bewerbungs- / Anmeldefrist:

09.03.2026

Veranstaltet von:

Juristische Fachseminare

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Juristische Fachseminare

Institut für angewandtes Recht

– eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH –

 

Rochusstraße 2-4

53123 Bonn

Telefon: (0228) 919 11 19

E-Mail: info@juristische-fachseminare.de

Zielgruppe(n):

Berufseinsteiger, Berufsträger

Betriebliche Verschonungsreglungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Zur Anmeldung

09.03.2026, 09:15 - 12:00 Uhr

Digitales Event

Referent: Wilfried Mannek

Diplom-Finanzwirt, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Das Seminar stellt die grundsätzliche Systematik der Begünstigungs- und Verschonungsregelungen bei betrieblichen Vermögen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer anschaulich dar. Gleichzeitig werden die Teilnehmenden auf den neusten Stand gebracht. Die Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen sind recht komplex. Zudem sind aktuell mehrere wichtige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer anhängig, die Auswirkungen auf praktische Entscheidungen haben können.

 

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum 90 %-Test und zur Optionsfalle des BFH. Die Reaktionen der Finanzverwaltung auf die Urteile haben wichtige Auswirkungen, auf die sich die Beratungspraxis einstellen muss. In der Praxis wird die Optionsverschonung nur noch selten zu realisieren sein. Allerdings lässt ein noch anhängiges BFH-Verfahren auf eine Erleichterung hoffen.

 

Das Seminar zeigt die Voraussetzungen der Befreiungen auf. Die Unterschiede in der Definition des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel sowie insbesondere der bedeutsamen Rechtsfolgen erläutert das Seminar ebenfalls.

 

 

 

Begünstigungsfähiges versus begünstigtes Vermögen

Verschonungsvoraussetzungen

– Eingangsprüfung: 90 %-Test

– Reaktion auf das Urteil des BFH zum 90 %-Test

– Optionsverschonung in vollem Umfang

– Optionsfalle des BFH

Verwaltungsvermögenskatalog und Ausnahmen

– Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke

– Leistungsbündeltheorie in Rechtsprechung und Praxis

– Parkhaus und Lagerbewirtschaftung als Verwaltungsvermögen

– Wertpapiere

– Geleistete Anzahlungen

– Finanzmittel

Verbundvermögensaufstellung

Investitionsklausel

Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Hinweis: Nachversteuerungstatbestände

– Lohnsummenregelung

– Behaltensregelung

– Überentnahmeverbot

Weitere Veranstaltungen:

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