Während sich das BMJV in dem ersten Entwurf noch für die Bezeichnung „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ entschieden hatte, wurde für den „zweiten“ Referentenentwurf vom 22.04.2020 die Bezeichnung „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ gewählt. Dessen Herzstück soll weiterhin die Bezeichnung „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“, kurz „VerSanG“ tragen.
Das VerSanG stellt in Deutschland ein Novum dar, weil bei Strafrechtsvertößen künftig nicht nur verantwortliche Manager oder Beschäftigte, sondern auch die Unternehmen selbst zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Durch die erneute Aktualisierung und Veröffentlichung des Entwurfs kann in nicht allzu ferner Zukunft mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes gerechnet werden.
Grund genug für den Betriebs-Berater, dies auf einer Fachtagung zu thematisieren!
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02.03.2021
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