Selbst­ständige Rechts­anwälte (Ost): Durch­schnittlicher persönlicher Honorar­umsatz nach Kanzleiform

Diese Grafik zeigt den durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz aus selbstständiger Tätigkeit bei Rechtsanwälten in Ostdeutschland im Vergleich nach Kanzleiform.

Honorarumsatz nach Kanzleiform (Ost)
Kategorie 2001 2002 2004 2006 2008 2010 2013
Einzelkanzlei 108.000 103.000 108.000 114.000 116.000 119.000 113.000
Einzelkanzlei in Bürogemeinschaft 87.000 99.000 85.000 82.000 101.000 102.000 103.000
lokale Sozietät 116.000 112.000 125.000 129.000 118.000 134.000 140.000
Überörtliche Sozietät 176.000 152.000 143.000 198.000 187.000 216.000 187.000

Quelle: Institut für Freie Berufe: STAR-Untersuchung, Stand: Januar 2017

Die Angaben beruhen auf der Befragung einer repräsentativen Stichprobe von Rechtsanwälten durch das "Institut für freie Berufe" (Uni Erlangen/Nürnberg). Bei der letzten Erhebung im Jahr 2015/16 für das Wirtschaftjahr 2013 haben 3.948 Rechtsanwälte teilgenommen.

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