Erneut hat sich der BGH zur Nutzung des beA geäußert. Im jüngsten Fall ermahnt das Gericht die Anwaltschaft: Ohne klare Anweisung und Schulung des Kanzlei-Personals geht es nicht. Martin W. Huff mit den Details der Entscheidung.
Wer für Anwaltskollegen Schriftsätze auf deren Briefbögen unterschreibt, bringt damit zum Ausdruck die Verantwortung übernehmen zu wollen. Einen Zusatz wie "i.V." vor der Unterschrift braucht es dann nicht mehr, stellt der BGH klar.
Wenn ein Anwalt als Kanzleiabwickler tätig wird, orientiert sich seine Vergütung am durchschnittlichen Einkommen eines angestellten Anwalts - es sei denn, die Abwicklung erweist sich als besonders schwierig. Martin W. Huff erläutert.
Die Bundesregierung will die Aufsicht über das Rechtsdienstleistungsgesetz zentralisieren. Dafür hat der Bundestag nun grünes Licht gegeben. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das Vorhaben.
Ein Urteil des EuGH zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen auf Stundenbasis mit Verbrauchern sorgt für Verunsicherung innerhalb der Anwaltschaft. Müssen diese jetzt anders ausgestaltet werden? Martin W. Huff erläutert.
Wenn Anwälte Blogbeiträge zu gerichtlichen Erfolgen veröffentlichen und die Entscheidung später aufgehoben wird, muss sie nicht gelöscht werden. Es besteht aber ein Anspruch darauf, dass der Beitrag aktualisiert wird, so das OLG.
Dem BGH reißt der Geduldsfaden. Es gebe keinen Anlass, die Vorschriften zur Einreichung per beA länger "behutsam" anzuwenden. Das zeigen zwei aktuelle Beschlüsse zum besonderen elektonischen Anwaltspostfach.
Auch österreichische Anwälte haben ein Recht auf Privatsphäre. Treten sie aber mit ihrem Sexualleben an die Öffentlichkeit, muss ihre besondere Funktion im Rechtsstaat berücksichtigt werden. Das hat der österreichische OGH geurteilt.