Allgemeine Geschäftsbedingungen "Werbung bei Legal Tribune Online (LTO)“ der Wolters Kluwer Deutschland GmbH

§ 1    Geltungsbereich der AGB / abweichende Vereinbarungen

Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH (nachstehend: WOLTERS KLUWER) vertreibt auf der Website www.lto.de und deren Unterseiten verschiedene Werbemittel. Für unsere Leistungen im Zusammenhang mit diesen Werbemitteln einschließlich der darauf bezogenen Erklärungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend: AGB), sofern nicht nach Maßgabe dieser AGB etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss müssen schriftlich (hier und nachstehend: einschließlich E-Mail) erfolgen. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

§ 2    Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die Werbemittel telefonisch, per E-Mail, per Online-Auftragsformular oder per unterschriebenen Auftrag, bestellt (Angebot) und WOLTERS KLUWER dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zusendet/gegengezeichneten Auftrag zurücksendet (Annahme).

§ 3    Gestaltung und Inhalt der Werbemittel

3.1    Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde für die Inhalte und Gestaltung der Werbemittel im Rahmen der Vorgaben von WOLTERS KLUWER verantwortlich; eine Prüfung durch WOLTERS KLUWER erfolgt nicht.
3.2    Der Kunde ist verpflichtet, die sämtlichen zur Vertragserfüllung, insbesondere zur Erstellung der Werbemittel erforderlichen Informationen wie Texte, Grafiken, Logos (nachfolgend: Materialien) im vereinbarten Format bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, so verlängern sich die Fristen zur Leistungserbringung für WOLTERS KLUWER (Ziff. 4.3) entsprechend. Ist WOLTERS KLUWER die nachträgliche Leistungserbringung nicht möglich, gilt die gebuchte Leistung als erbracht.
3.3    Ist der Kunde eine Arbeits- oder Personalvermittlungsagentur, dürfen die Werbemittel nur Logos und Marken des Kunden enthalten. Ist der Kunde eine Werbeagentur, darf das Werbemittel nur Logos und Marken des Klienten des Kunden oder im Vertrag genannten Endkunden enthalten.
3.4    Sofern für das jeweilige gebuchte Werbemittel relevant und vereinbart, übermittelt WOLTERS KLUWER nach Absprache dem Kunden per E-Mail das finale Werbemittelin seiner Endfassung zur Ansicht (Freigabe-Link). Teilt der Kunde Beanstandungen nicht innerhalb von drei Werktagen ab Zugang der E-Mail mit, gilt das Werbemittel als abgenommen und freigegeben. Eine Veröffentlichung im kundeneigenen Layout ist nicht möglich.

§ 4    Leistungen

4.1    WOLTERS KLUWER erbringt Leistungen nach Maßgabe des jeweils gebuchten Leistungspaketes und verlagsüblicher Sorgfalt.
4.2    Die Leistungen von WOLTERS KLUWER umfassen die Veröffentlichung der Werbemittel in dem in den jeweiligen Leistungspaketen beschriebenen Umfang auf LTO. Es sind keine grafischen oder redaktionellen Leistungen enthalten.
Die Schaltung der Werbemittel erfolgt ab dem in dem Vertrag vereinbarten Termin. Ist ein solcher Termin nicht vereinbart, erfolgt die Veröffentlichung schnellstmöglich nach Anlieferung der Werbemittel durch den Kunden.Sofern die Platzierung der Werbemittel auf zusätzlichen Seiten und/oder Internetpräsenzen von LTO in dem Umfang eines Leistungspaketes enthalten oder von dem Kunden zusätzlich erworben worden sind (bspw. Platzierung auf der Startseite und der Facebook-Seite der LTO oder ein LTO-Newsletter-Posting), bestimmt WOLTERS KLUWER den Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Position der entsprechenden Platzierung nach eigenem Ermessen.
4.3    WOLTERS KLUWER ist zum Zwecke der Reichweitenoptimierung berechtigt, die Werbemittel ohne weitere Rücksprache mit dem Kunden auch auf weiteren von WOLTERS KLUWER genutzten Online-Präsenzen oder elektronischen Medien (bspw. Soziale Netzwerke oder Whatsapp) ganz, in Auszügen sowie zusammen mit anderen Werbemitteln in einem Posting zu veröffentlichen.
4.4    Die Verfügbarkeit Internetseite www.lto.de und des Stellenmarktes beträgt mindestens 97,5 % im Jahresmittel, jedoch unter Ausschluss der Wartungsarbeiten. Soweit möglich wird WOLTERS KLUWER den Kunden über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren. Solche Wartungsarbeiten finden insbesondere in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr statt. 

§ 5    Zusicherungen des Kunden / Freistellung

5.1    Sofern es sich bei dem Werbemittel um eine Stellenanzeige handelt, sichert der Kunde zu, dass sich die Anzeige auf eine konkrete freie Position bezieht und sie keine allgemeine Standard-Stellenbeschreibung darstellt.
5.2    Der Kunde sichert ferner zu, dass der Inhalt seines Werbemittels
5.2.1     nicht gegen gesetzliche Vorgaben (z. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) oder behördliche Verbote verstößt;
5.2.2     keine Links zu Internet-Seiten enthält, die im Wettbewerb zu LTO stehen;
5.2.3     "verborgene“, irrelevante oder irreführende Keywords enthält;
5.2.4    keine Art von Schneeballsystem, "Club-Mitgliedschaft“, Direktvertriebs- oder Handelsvertretertätigkeit oder sonstige Geschäftsmöglichkeiten beinhaltet, für die eine finanzielle Vorleistung oder regelmäßige Zahlungen verlangt oder die nur mit Provisionen vergütet werden (es sei denn, aus dem Werbemittelgeht hervor, dass es sich um eine reine Provisionsvergütung handelt und die zu verkaufenden Produkte/Dienstleistungen genau beschrieben sind) oder das Anwerben anderer Mitglieder, Untervertriebshändler oder Unteragenten verlangt;
5.2.5    nicht gegen Rechte Dritter verstößt, insbesondere keine fremden Marken oder Logos enthält, deren Nutzung dem Kunden nicht gestattet ist;
5.3    Der Kunde stellt WOLTERS KLUWER gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass eine oder mehrere der in der Ziff. 5.2 genannten Zusicherungen nicht eingehalten wurden, bietet angemessene Unterstützung und übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung.
5.4    WOLTERS KLUWER behält sich bei Verstoß gegen eine der vorgenannten Punkte vor, die Werbemittel nicht zu veröffentlichen oder bereits veröffentlichte Stellenanzeigen wieder zu entfernen.

§ 6    Preise

6.1    Die Höhe der Preise richtet sich nach den bei Vertragsschluss angegebenen Preisen. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Umsatzsteuer (soweit anfallend).
Im Falle der Verlängerung einer Buchung gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Verlängerung angegebenen Preise.
6.2    Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Rechnungen von WOLTERS KLUWER nach Veröffentlichung der Werbemittel gestellt und sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
6.3    Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von WOLTERS KLUWER auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann WOLTERS KLUWER die ihr obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. WOLTERS KLUWER kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. WOLTERS KLUWER ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7    Nutzungsrechte

Der Kunde räumt WOLTERS KLUWER sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, inhaltlich und räumliche unbeschränkte Nutzungsrechte an den Materialien ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Materialien ganz oder teilweise unter Verwendung sämtlicher digitaler oder analoger Übertragungs- und Abruftechniken sowie aller fester und mobiler Empfangsvorrichtungen und –mittel online zur Verfügung zu stellen. 

§ 8    Gewährleistung/Mängelanzeige/Gewährleistungsfrist/Schadenersatzansprüche

8.1    Die Mängelgewährleistung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert nach den folgenden Bestimmungen.
8.2    WOLTERS KLUWER gewährleistet die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in der den üblichen technischen Standards entsprechenden Art und Weise.
8.3    Mängel hat der Kunde WOLTERS KLUWER unverzüglich, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
8.4    Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfirst 12 Monate, beginnend ab der Platzierung der Anzeige, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
8.5    Schadenersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von WOLTERS KLUWER nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmung ausgeschlossen oder beschränkt ist.

§ 9    Haftung/Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung/Verjährung

9.1    WOLTERS KLUWER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
9.2    Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet WOLTERS KLUWER nicht.
9.3    Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet WOLTERS KLUWER nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
9.4    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder Beschaffungsrisikos, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
9.5    Soweit die Haftung von WOLTERS KLUWER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.6    Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, sofern er Unternehmer ist und für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

§ 10    Höhere Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die Wolters Kluwer ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Dienste zur Verfügung zu stellen, ist Wolters Kluwer von der Leistungspflicht befreit bzw. verlängern sich etwaige Fristen/Termine - auch während des Verzuges - um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier (4) Monaten, hat jede Partei das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird infolge der genannten Umstände die Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, ist Wolters Kluwer insoweit von ihrer Leistungspflicht befreit.

§ 11    Schlussbestimmungen, Sonstiges

11.1    Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Wolters Kluwer dem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts in seiner jeweils gültigen Fassung.
11.2    Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist am Sitz von Wolters Kluwer.
11.3    Gerichtsstand ist Köln. 
11.4    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden hierdurch die AGB oder der Vertrag im Übrigen nicht berührt. An ihre Stelle tritt das Gesetzesrecht. Sofern das Gesetzesrecht im jeweiligen Fall aufgrund einer Regelungslücke nicht zur Verfügung steht oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen treten, um anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahekommt.
11.5    Wolters Kluwer ist berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf ein mit Wolters Kluwer gem. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen und jegliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag vollständig oder teilweise durch Dritte, insbesondere verbundene Unternehmen, zu erbringen, ausüben zu lassen oder an Dritte abzutreten, insbesondere auch zu Finanzierungszwecken, ohne dass es hierfür der Zustimmung des Kunden bedarf.
11.6    Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Wolters Kluwer an Dritte zu übertragen, es sei denn, Wolters Kluwer stimmt dieser Übertragung zu.
11.7    Wolters Kluwer kann diese AGB während der Vertragslaufzeit ändern, wenn gesetzliche oder technische Änderungen dies erfordern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mindestens sechs (6) Wochen im Voraus mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Wolters Kluwer weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. 
11.8    Wolters Kluwer misst der Ethik und Integrität in seinen Geschäftsbeziehungen besondere Bedeutung bei und setzt ein entsprechendes Compliance-System ein. Insbesondere hat Wolters Kluwer eine Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie einen Kodex für Geschäftsethik verabschiedet. Wolters Kluwer erwartet von seinen Lieferanten und Kunden, dass sie sich an dieselben Grundsätze halten und die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Die aktuellen Richtlinien von Wolters Kluwer finden Sie unter: https://www.wolterskluwer.com/en/investors/governance/policies-and-articles.

Stand: Juni 2023

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