Urlaubsanspruch-Rechner

Mithilfe unseres kostenlosen Urlaubsanspruch-Rechners können Sie im Handumdrehen Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ermitteln. Und dies unter Beachtung von Teilzeitbeschäftigung. Bruchteile von Urlaubstagen werden nach dem Gesetz gerundet.

Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz

Die Regel erscheint relativ einfach, nichtsdestotrotz kommt es über die Frage, wie viel Urlaub Angestellten zusteht, oft zum Streit. 
§ 1 Bundesurlaubsgesetz bestimmt, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindestanspruch jährlich 24 Werktage. Mittels des Rechners kann dieser Mindest!-Urlaub einfach bestimmt werden. 

Allerdings ist zu beachten, dass sich der Mindestanspruch von 24 Tagen auf eine 6-Tage-Woche bezieht. Dies folgt aus § 3 Abs. 2, der besagt, dass als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, gelten, folglich also auch ein Samstag. Gehen wir -da für die meisten Arbeitnehmer heute der Samstag kein Arbeitstag ist- von einer 5-Tage-Woche aus, so beträgt der Mindesturlaub 20 Tage.

Weiter zu beachten ist, dass er nur Auskunft über eben diesen Mindesturlaub gibt und nicht darüber hinaus. Vertraglich vereinbarter Mehrurlaub bleibt unberücksichtigt. So heißt das Bundesurlaubsgesetz vollständig auch „Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer“. Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann also nur Urlaub über diesen von Gesetzes wegen bestimmten Mindesturlaub hinaus gewährt werden, unterschritten werden darf er hierdurch jedoch nicht. 

Rechtlicher Hintergrund: Abgrenzung zu Werktagen

Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) stammt aus dem Jahr 1963, als es noch insgesamt sechs Arbeitstage pro Woche gab. Vom Arbeitstag abzugrenzen ist der Werktag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen grundsätzlich erlaubt ist. Denn nach § 3 Abs. 2 BurlG sind Werktage alle Kalendertage, ausgenommen gesetzliche Feiertage und Sonntage. Anders als ein Werktag ist der Arbeitstag ein Tag, an dem gearbeitet wird.

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Samstag kein Arbeitstag. Allerdings gibt es auch Branchen, beispielsweise die Gastronomie und das Hotelgewerbe sowie in Bereichen des Handels und des Verkehrswesens, in denen an Samstagen und an Sonntagen gearbeitet wird. Um Arbeitstage berechnen zu können und um Fehler zu vermeiden, ist eine strikte Unterscheidung von Werktag und Arbeitstag zwingend notwendig.

Wie sieht es bei Teilzeit aus?

Mittels folgender Formel lässt sich auch der Mindesturlaub bei Teilzeit errechnen:


Urlaubstage eines Vollzeitbeschäftigen / Anzahl der Wochenarbeitstage eines Vollzeitbeschäftigten x Anzahl der Wochenarbeitstage des Teilzeitbeschäftigten = Urlaubstage Teilzeit


Zur Verdeutlichung nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:

Eine Vollzeitkraft hat bei einer 5-Tage-Woche den gesetzlichen Jahresmindesturlaubsanspruch von 20 Tagen. Die Teilzeitbeschäftige erbringt ihre Arbeitsleistung an 3 Arbeitstagen.

Nach obiger Formel würde dies in unserem fiktiven Fall folgenden Anspruch in Teilzeit ergeben: 20 / 5 x 3 = 12 Tage

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen