Einmal schnell durch die Waschstraße – und plötzlich ist der Tankdeckel ab. Für den Kunden ist klar: Die Betreiberin der Anlage soll zahlen. Zivilrechtlich ist das Ganze aber nicht so eindeutig.
"Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein": Nach diesem Hinweis fuhr ein BMW-Fahrer in die Waschanlage, obwohl sein Tankdeckel gar nicht verriegelbar ist. Danach war sein Auto zwar sauber, aber auch kaputt. Er verlangte Schadensersatz für einen abgebrochenen Tankdeckel. Zu Recht?
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Teste Dein Jura-Wissen: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59160 (abgerufen am: 10.03.2026 )
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