Teste Dein Jura-Wissen: Schluss mit lustig um 22:00 Uhr?

04.03.2026

Erst ins Szene-Gebiet ziehen und sich später wegen des Lärms beschweren. So läuft das oft. Darf das Bezirksamt die Sperrzeit für den Vorgarten einer Berliner Kneipe allein wegen Lärmbeschwerden eines Anwohners auf 22 Uhr vorverlegen?

Ein wahrer Sachverhalt, wie er im Lehrbuch steht: Nachdem sich ein Anwohner über den Lärm einer Kneipe mit Außenbereich beschwert hat, erlässt die zuständige Behörde gegen den Betreiber einen Bescheid, wonach die Gaststätte bereits um 22 Uhr schließen muss. Hiergegen wehrte sich der Betreiber im Eilverfahren. In dieser Entscheidung kommt einiges zusammen: Eine systematische Auslegung der Normen des Gaststättenrechts sowie die Abgrenzung von zumutbaren und unzumutbaren Lärm unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) des Kneipenbetreibers. 

Teste mit Jurafuchs, ob Du den Fall auf Examensniveau lösen kannst.

Zitiervorschlag

Teste Dein Jura-Wissen: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59453 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
Testen Sie

Jurafuchs

7 Tage lang kostenlos!

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf die gesamte Rechtsprechung und entdecken Sie, wie Jurafuchs Ihre juristische Aus- und Weiterbildung erleichtern kann.

7 Tage kostenlos ausprobieren
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen