Haften Eltern strafrechtlich, wenn sie wissen, dass ihr Kind eine schwere Straftat plant – und nichts unternehmen?
Ein Familiendrama eskaliert: Zwei Jugendliche töten einen Mann – und eine Mutter wusste im Vorfeld von den Plänen. Doch welche strafrechtlichen Konsequenzen hat es, wenn sie nicht eingreift? Reicht das bloße Wissen aus, um sich selbst wegen der Tat strafbar zu machen? Wann wird aus einem Unterlassen sogar eine strafbare Beteiligung an der Tat? Der BGH musste klären, welche Anforderungen an die Aufsicht und Verantwortung von Eltern gegenüber ihren Kindern zu stellen sind und wie sich Unterlassen und aktives Unterstützen voneinander abgrenzen lassen. Ein Fall ideal für die Examensvorbereitung.
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Teste Dein Jura-Wissen: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60743 (abgerufen am: 14.09.2026 )
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