Darf die Behörde einem AfD-Funktionär allein wegen der Einstufung seiner Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall die Waffenbesitzkarten entziehen? Um diese Frage wurde vor verschiedenen Gerichten gestritten. Kannst Du den Fall lösen?
Keine Waffen für AfD-Mitglieder. Dachte sich eine Behörde und entzog einem Mann und Funktionär der AfD sämtliche waffenrechtlichen Erlaubnisse. Der Knackpunkt: Zur Begründung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit verwies die Behörde allein auf die Tatsache, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird. Der Mann wehrte sich gegen die Entscheidung, wie LTO berichtete.
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Teste Dein Jura-Wissen: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59327 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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