Wie macht sich ein Tätowierer strafbar, der einem Kunden aus Rache “FUCK” auf die Stirn tätowiert? Mit diesem kuriosen Fall hatte sich zuletzt sogar der Bundesgerichtshof zu befassen. Kannst Du ihn lösen?
Ein Tattoo aus Rache – mitten ins Gesicht. Nachdem ein Tätowierer seinem Bekannten statt der gewünschten Korrektur das Wort “FUCK” über die rechte Augenbraue tätowiert hatte, musste sich zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigen. LTO berichtete.
Die Kernfrage: Wann ist ein Tattoo eine “dauerhafte erhebliche Entstellung“” und erfüllt damit den Tatbestand der schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)? Reicht es aus, dass das Tattoo nur in bestimmten Lebenssituationen sichtbar ist? Welche Rolle spielt die Möglichkeit, es durch Haare zu verdecken? Und ist eine Entstellung noch “dauerhaft”, wenn sie theoretisch durch eine Laserbehandlung beseitigt werden könnte – diese aber für das Opfer faktisch nicht erreichbar ist? Die Entscheidung verbindet systematische Auslegung, Opferschutz und Strafzumessung und eignet sich damit hervorragend für eine Examensprüfung.
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Teste Dein Jura-Wissen: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59664 (abgerufen am: 20.04.2026 )
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