Sex ist doch Privatsache! Dachte sich zumindest ein Bundeswehrsoldat und schlief mit der Frau seines Kameraden. Die Bundeswehr war anderer Ansicht und belegte ihn mit einer Disziplinarstrafe. Ob zu Recht musste das BVerwG entscheiden.
Verletzt ein Soldat seine Kameradschaftspflicht, wenn er mit der Ehefrau eines Kameraden eine sexuelle Beziehung eingeht? Darüber musste das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entscheiden, nachdem die Bundeswehr einem Soldaten deswegen eine Disziplinarstrafe aufbrummte (LTO berichtete). Teste mit Jurafuchs, ob Du diesen Fall auf Examensniveau lösen kannst.
Teste Dein Wissen: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58862 (abgerufen am: 13.02.2026 )
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