Teste Dein Jura-Wissen: Kannst Du den Oldtimer-Fall des BGH recht­lich lösen?

29.04.2026

Ein schickes Oldtimer-Cabrio, eine verlockende Zustandsnote – und dann die böse Überraschung beim TÜV. Der Wagen ist an mehreren Stellen durchgerostet. Ob der private Verkäufer haftet, musste der BGH entscheiden. Kannst Du den Fall lösen?

Zustandsnote 2 bis 3. Nicht schlecht, dachte sich ein Käufer und kaufte 2020 im Rahmen eines Privatkaufs einen MG Typ B Roadster (Baujahr 1973). Der Wagen verfügte über eine sogenannte Oldtimer-Zulassung (erkennbar am "H" auf dem Nummernschild), die der Verkäufer auf einer Internetplattform inseriert hatte. Dann die böse Überraschung beim TÜV: Der Wagen war an mehreren Stellen durchgerostet. Der Käufer wollte sich vom Vertrag lösen und verlangte den Kaufpreis zurück.

Die zentrale Frage des Falles: War die im schriftlichen Kaufvertrag angegebene Zustandsnote „2-3“ eine Beschaffenheitsvereinbarung – oder nur ein unverbindlicher Hinweis? Der BGH zeigt in dieser Entscheidung, wie sauber Du den Parteiwillen nach §§ 133, 157 BGB auslegen musst: Welche Bedeutung hat das Wort „verbindlich“? Reicht ein Verweis auf (teils ältere) Gutachten aus, um sich als Verkäufer von der „Benotung“ zu distanzieren – oder macht man sich deren Inhalt gerade zu eigen? Und wie wirkt sich ein Gewährleistungsausschluss aus, wenn zugleich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde? 

Teste mit Jurafuchs, ob Du den Fall auf Examensniveau lösen kannst.

Zitiervorschlag

Teste Dein Jura-Wissen: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59847 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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