Karriere bei APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte

Wir sind eine ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Sozietät mit Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten vor allem Gesamt- und Konzernbetriebsräte großer Unternehmen/Konzerne und Gewerkschaften in allen kollektiv-arbeitsrechtlichen Fragen (einschließlich der Schnittstellen zum Datenschutz- und Gesellschaftsrecht); unsere Gegenseite ist in der Regel durch renommierte Großkanzleien vertreten.

Einige Beispiele aus letzter Zeit (alle in JUVE): Im Juni 2020 haben wir den Gesamtbetriebsrat der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH bei den Verhandlungen über die geplante Schließung von ursprünglich über 80 Kaufhäusern vertreten. Im Februar 2020 haben wir mit dem Konzernbetriebsrat des tk Elevator Teilkonzerns und IG Metall mit den Private Equity Fonds Advent/Cinven und Blackstone im Rahmen der Verkaufsgespräche der beiden Fonds mit der thyssenkrupp AG parallel über einen Tarifvertrag zur Sicherung der Arbeitsbedingungen beim potentiellen Erwerber verhandelt. Im Sommer 2018 haben wir den Gesamtbetriebsrat der Opel Automobile GmbH beim Verkauf des Internationalen Technischen Entwicklungszentrums von Opel an Segula Technologies GmbH vertreten.

Das JUVE-Handbuch führt uns seit vielen Jahren als "besonders empfohlene Kanzlei für die Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern"; unsere Sozien gehören zu den „führenden Senior-Beratern“ im Arbeitsrecht (JUVE-Handbuch, zuletzt 2019/2020).

Mehr Informationen über uns finden Sie unter www.apitzsch-schmidt-klebe.de.

1

national

world

Fachbereiche

  • Arbeitsrecht
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Wirtschaftsrecht

Zahl der Anwälte (m/w/d)

5

Frauenquote

  • Equity Partnerinnen: 50%
  • Associates: 66%

Berichte

Bericht eines erfolgreichen Mandats

Ein besonderes Highlight war die Vertretung des Betriebsrats der TUI AG, der 10 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der TUI AG, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der VC Cockpit im Verfahren C-566/15, Erzberger v. TUI AG, vor dem EuGH durch unsere Partnerin Professorin Schmidt. Herr Erzberger, ein Kleinstaktionär der TUI AG, hatte das Verfahren gegen die TUI AG angestrengt, weil er der Meinung war, die Tatsache, dass die Reichweite des Mitbestimmungsgesetzes auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt sei, diskriminiere im Ausland bei Töchtern der TUI AG beschäftigte Mitarbeiter, weil diese nach § 5 MitbestG an der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der TUI AG nicht teilnehmen dürfen, und beschränke die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der TUI AG in ihrer Freizügigkeit, weil diese mit einem Wechsel ins europäische Ausland zu einem Tochterunternehmen ihr Aufsichtsratsmandat verlieren.

Dies war ein Verfahren, das sehr viel Aufmerksamkeit in der Presse erfuhr, denn wenn der EuGH der Auffassung von Herrn Erzberger gefolgt wäre, hätte die Unternehmensmitbestimmung auf den gesetzgeberischen Prüfstand gestellt werden müssen – mit ungewissem Ausgang. Immerhin hatte Herr Erzberger im nationalen Statusverfahren vor dem KG Berlin beantragt festzustellen, dass der Aufsichtsrat der TUI AG nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist und nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammenzusetzen ist; unter Berufung auf die Rechte Dritter – u.a. der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, deren Freizügigkeit er für beschränkt hielt, wollte er also erreichen, dass deren Rechte – ihre Aufsichtsratsmandate – entfallen. Dabei konnte er sich auf die überwiegende Auffassung der deutschen gesellschaftsrechtlichen Literatur stützen. In Gewerkschaftskreisen wurde dieses und andere von Erzberger geführte Parallelverfahren als Angriff auf die Unternehmensmitbestimmung wahrgenommen.

Während das LG Berlin das Ansinnen gut begründet zurückwies, legte das KG Berlin die Angelegenheit dem EuGH vor mit dem Hinweis, dass es die Auffassung des Klägers für zutreffend halte. Auch die EU-Kommission schloss sich der Auffassung von Herrn Erzberger an. Dies war in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung des EuGH verblüffend, wonach das Recht auf Freizügigkeit nicht den Export der Arbeitsbedingungen aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat zur Folge hat; vielmehr gilt das Arbeitsrecht des Arbeitsorts, also z.B. im Vereinigten Königreich, wo TUI viele Tochterunternehmen hat, eben nicht das deutsche KSchG oder das MitbestG. Aber in der Kommission wurde dieses Verfahren eben auch nicht von der Abteilung für Arbeitsrechtler betreut, so dass der breite Konsens in der deutschen gesellschaftsrechtlichen Literatur offenbar nachhaltigen Eindruck hinterlassen hatte.

Den Generalanwalt konnten erfreulicherweise weder der Kläger noch die Kommission überzeugen: Dieser vertrat unter wiederholter Bezugnahme auf die Rechtsauffassung des Betriebsrats der TUI AG (also uns) die Auffassung, dass das Unionsrecht einer Regelung wie § 5 MitbestG nicht entgegenstehe.

In der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH (Große Kammer) waren außer Herrn Erzberger, der TUI AG, der EU-Kommission und unseren Mandanten folgende Mitgliedstaaten und EU-Institutionen vertreten und meldeten sich zu Wort: die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich sowie die EFTA-Überwachungsbehörde. Das Verfahren war also auch aus Sicht der Mitgliedstaaten von großer Bedeutung. Alle Mitgliedstaaten waren mit unterschiedlichsten Argumenten unserer Auffassung. Trotzdem blieb es bis zur Entscheidungsverkündung spannend, nicht zuletzt, weil die Kommission in der mündlichen Verhandlung an ihrer Auffassung festhielt und die EFTA-Überwachungsbehörde sich dieser Auffassung angeschlossen hatte. Und natürlich hat die Auffassung der Kommission – der Hüterin der Verträge – besonders großes Gewicht. Am Ende blieb der EuGH jedoch seiner bisherigen Linie treu.

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Benefits

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Aktuelle Jobs

Berufseinstieg bei APITZSCH SCHMIDT KLEBE

Anforderungsprofil

Wir erwarten von Bewerber*innen: 

  • Sehr gute, im Arbeitsrecht möglichst vertiefte juristische Kenntnissen und Fähigkeiten (mind. 1 Prädikatsexamen),
  • Sorgfalt, Genauigkeit und seriöse Kreativität beim juristischen Arbeiten,
  • sehr gutes sprachliches Ausdrucksvermögen,
  • zielorientiertes Arbeiten,
  • soziale Kompetenz und idealerweise ein arbeitsrechtliches oder gewerkschaftliches Netzwerk.

Neueinstellungen pro Jahr

Associates:1-2
Referendare:2-4
Wiss. Mitarbeiter:2
Praktikanten:2

Tatsächliche Arbeitszeiten

  • durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 45 Stunden
  • Urlaubswochen: 6

Arbeitszeitmodelle

  • Teilzeit
  • flexibles Arbeiten
  • Homeoffice

Wie sieht eine Arbeitswoche in unserer Kanzlei aus?

Die Beratung in den Betriebsratsmandaten erfolgt zumeist beim Unternehmen vor Ort. Da wir bundesweit beraten, bedeutet dies, dass unsere Partner und auch Associates (nach der Einarbeitungszeit, wenn sie ein Mandant selbst betreuen) ca. 2-3 Tage pro Woche nicht im Büro sind. Überwiegend handelt es sich dabei um Reisen, bei denen man abends wieder zu Hause ist. Gelegentlich muss man jedoch auch vor Ort übernachten – je nachdem, wie die Betriebsparteien den Verhandlungszeitplan verabredet haben. Wegen des Corona-Virus ist die Reisetätigkeit momentan noch eingeschränkt; stattdessen finden lange Web-Konferenzen statt.

Onboarding

Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer anwaltlichen Beratung. Schon deswegen stehen wir immer in engem fachlichen und strategischen Austausch - übrigens nicht nur mit Einsteigern, sondern auch untereinander. Unser Ziel ist Ihre Entwicklung hin zu einer selbständigen Anwaltspersönlichkeit. Unsere Partner sind für die Associates jederzeit ansprechbar.

Einstiegsmöglichkeiten

  • Praktikant
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • Referendar in Anwalts- und Wahlstation
  • Nebenbeschäftígung während des Referendariats
  • promotionsbegleitende Tätigkeit
  • Associate

(Einstiegs-) Gehalt

1. Jahr: 70.000 € - 90.000 €*

2. + 3.  Jahr: Abhängig von Leistung und Umsatz

Dienstliches Notebook und Mobiltelefon sind selbstverständlich.


* je nach Erfahrung im Arbeitsrecht, Qualifikation (mind. ein Prädikatsexamen) und Netzwerk

Was macht unsere Kanzlei speziell?

Es gibt viele Kanzleien, die aus rechtspolitischer Überzeugung nur Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften beraten. Uns zeichnet aus, dass wir nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch beraten. Wir verfügen über ein breites Netzwerk an Kolleginnen und Kollegen (z.B. im Strafrecht, im Kartellrecht, im Gesellschaftsrecht), auf das wir zurückgreifen können, wenn dies erforderlich sein sollte. Da wir zugleich juristisch-inhaltlich einen hohen Qualitätsanspruch verfolgen, finden unsere Argumente auch bei der Gegenseite Gehör. Auch unsere „Gegner“ schätzen uns, weil unsere breite Erfahrung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten es uns auch in verzwickten Konstellationen erlaubt, eine kreative Lösung zu finden, mit der beide Seite gut leben können. Unsere Partner sind in der arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Szene bekannt und sehr gut vernetzt. Beispielsweise hat unser Partner Wolfgang Apitzsch zur Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Betriebsverfassungs- und zum Streikrecht durch eine Vielzahl von ihm geführter und gewonnener Verfahren maßgeblich mit beigetragen. Professorin Marlene Schmidt hat zusammen mit Dr. Thomas Klebe das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (www.hugo-sinzheimer-institut.de) gegründet und 10 Jahre lang nebenberuflich geleitet.

Jobs für Berufseinsteiger

Referendariat & Wiss. Mitarbeit bei APITZSCH SCHMIDT KLEBE

Anforderungsprofil für Referendare (m/w/d)

  • staatlicher Teil der Ersten Juristischen Prüfung mit mindestens befriedigend
  • Interesse am Arbeitsrecht
  • ehrenamtliches oder soziales Engagement
  • gute Englischkenntnisse und unternehmerisches Denken sind wünschenswert

Stationen

  • Anwaltsstation
  • Wahlstation

Ein Teilzeitjob im Referendariat ist möglich.

Highlights

  • Mentor-Programm
  • fachliche und finanzielle Förderung

Referendariatsplätze p.a.

2 - 4

Übernahmewahrscheinlichkeit


sehr gering
sehr hoch

Referendariats- & Wiss. Mitarbeitsstellen

Karrierechancen

Weiterbildung

Fachanwaltskurs, Fortbildungsveranstaltungen am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (www.hugo-sinzheimer-institut.de), im Übrigen: nach Bedarf.

Karrierestufen

  • Associate
  • Partner

Bisher existiert noch kein ausgefeiltes System von Karrierestufen.

Verhältnis Partner : Associates

1 : 1

Förderung

  • Promotion: Es besteht die Möglichkeit zur Promotion bei Professorin Schmidt, apl. Prof. am Fachbereich Rechtswissenschaft der Frankfurter Goethe-Universität.
  • Möglichkeit zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Unterstützung bei der Ausbildung zum Fachanwalt

Partner-Vergütung

Nach vereinbartem Punktesystem

Aktuelle Jobs

Werte & Kultur

Werte

Wir legen Wert auf hohe fachliche Qualität und Seriosität.  Wir sind aus Überzeugung für die Arbeitnehmerseite da. Wir arbeiten und diskutieren unsere Themen gerne miteinander. Einen Rechtsstreit strengen wir nur an, wenn wir davon ausgehen, dass wir ihn gewinnen. Wir schließen keine schnellen Vergleiche zu Lasten unserer Mandanten.

Miteinander

Wir leben eine Open Door Policy und flache Hierarchien, unsere Partner sind für die Associates jederzeit ansprechbar. Wir gehen häufig gemeinsam Mittagessen. Natürlich machen wir eine Weihnachtsfeier und ab und an auch einen Betriebsausflug. Wir veranstalten, gemeinsam mit BEITEN BURKHARDT und der Goethe-Universität Frankfurt am Main, eine Reihe die sich „Arbeitsrechtsdialog“ nennt und in deren Rahmen Themen diskutiert werden, die über die tägliche Arbeit hinausreichen.

Diversity

Wir leben Diversity und Frauen in Führungspositionen:  Von unseren fünf Berufsträger*innen sind drei weiblich, eine davon ist Managing Partnerin.

Familienfreundlichkeit und Work-Life-Balance

  • Diversity-/ und Frauenförderung
  • Teilzeitmodelle
  • Mitarbeiter-Events

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