DAV: Kein Gene­ral­ver­dacht gegen die Anwalt­schaft

09.08.2011

Rechtsanwälte setzten systematisch Streitwerte zu niedrig an, behauptet der Patentsenat des OLG Düsseldorf in einer Entscheidung. Der DAV wehrt sich in einer Stellungnahme entschieden gegen den Generalverdacht, der Vorwurf sei skurril. Schließlich seien es die Gerichte, die den Streitwert festsetzen.

Nach den Worten von Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV), sei es sehr verwunderlich, dass von "systematischer Manipulation" die Rede sei, während die "empirischen Erkenntnisse der Richter" aus verschiedenen Äußerungen von Anwälten hergeleitet würden.

Klägervertreter würden sich durch bewusst oder versehentlich zu niedrig angesetzte Streitwerte selbst schädigen. Ein siegreicher Anwalt könne seinen Mandanten so nur benachteiligen, weil dieser bei einem geringen Streitwert nur einen entsprechend geringeren Teil seiner Anwaltskosten vom unterlegenen Prozessgegner erstattet bekäme.

Eventuelle Mehrkosten für das Honorar seines Rechtsanwalts müsste der Mandant aus eigener Tasche zahlen, selbst wenn er den Prozess zu 100 Prozent gewonnen haben sollte. Das sei mit der ihnen vertrauten anwaltlichen Praxis nicht in Einklang zu bringen, so Brügmann weiter.

Außerdem sei es Aufgabe der Gerichte, den Streitwert festzusetzen und damit auf jeden Einzelfall angemessen zu reagieren. Brügmann stört vor allem, dass aus Einzelfällen die Behauptung abgeleitet würde, die Anwälte begingen gemeinschaftlichen Betrug. Solche Behauptungen gingen völlig am Sachverhalt vorbei, seien unzutreffend und inakzeptabel.

In der Meldung des DAV heißt es weiter, dass es im Übrigen "gerade die zum Teil exorbitanten festgesetzten Streitwerte durch die einzelnen Gerichte selbst" seien, die "es für Kläger und Beklagten auch unerträglich teuer machten, einen Rechtsstreit vor Gericht auszutragen". In Abmahnungsverfahren seien pauschale Streitwerte von 50.000 oder 100.000 Euro üblich. Anwälte würden für geringere Streitwerte eintreten, um überhaupt den Zugang zum Recht zu erhalten.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

DAV: Kein Generalverdacht gegen die Anwaltschaft . In: Legal Tribune Online, 09.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3976/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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