Aus dem Bundesgleichstellungsgesetz ergibt sich kein genereller Anspruch auf Einrichtung eines Telearbeitsplatzes für Bundesbeamte. Dies entschied das VG Trier in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
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Wenn ein behindertes Schulkind eine Reittherapie absolviert, muss die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des VG Trier hervor.
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