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Hintergrund ist, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Glaubensgemeinschaft nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt hatte und sie somit nicht den großen Kirchen gleichgestellt ist.
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Nach einem Urteil des VG Stuttgart ist das morgendliche Glockenläuten von Kirchen eine zumutbare Äußerung kirchlichen Lebens und kann nicht durch Anwohner unterbunden werden.
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