Auch eine geringe Dosierung von CBD in Nahrungsergänzungsmitteln unterfällt einer arzneimittelrechtlichen Zulassungspflicht, entschied das VG Köln. Eine Verwendung von CBD zur Ernährung sei nicht bekannt.
Kaspersky geht weiter gegen eine durch das BSI ausgesprochene Warnung vor Antiviren-Software des russischen Unternehmens vor. Der Fall landet nun beim Oberverwaltungsgericht NRW.
Das BSI warnte angesichts des Ukraine-Krieges vor der Verwendung der russischen Virenschutzsoftware der Firma Kaspersky. Dieser passte das natürlich überhaupt nicht. Kaspersky scheiterte nun aber beim VG Köln.
Das VG Köln hat nun auch über zwei Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Ein Hängebeschluss aus dem vergangenen Jahr hat sich damit erledigt.
E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.
Die AfD unterlag in Köln mit einer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall. Auch die Jugendorganisation darf überwacht werden. Mit Klagen zur Einstufung des "Flügels" und zu dessen Mitgliederzahl war die Partei dagegen erfolgreich.
Das VG Köln hat dem Gesetzgeber Grenzen aufgezeigt, Facebook darf nur im Herkunftsland reguliert werden. Für Christian-Henner Hentsch sind nationale Alleingänge in der Medienregulierung weder EU-rechtlich zulässig noch medienpolitisch sinnvoll.
Google und Meta müssen den Meldepflichten des umstrittenen NetzDG in dessen § 3a nicht nachkommen. Die Norm verstößt nach Ansicht des VG Köln gegen Unionsrecht und ist damit unanwendbar – genau wie eine weitere zentrale Vorschrift.
Wegen Unklarheiten im Sachverhalt und dem Verdacht unzulässiger Einflussnahmen muss das VG Köln den Fall über die Ausgestaltung der Vergaberegeln zu 5G-Frequenzen nochmal neu aufrollen, entschied das BVerwG.
Nach dem Urteil des VG Köln zur Räumung des Hambacher Forstes äußert sich nun erstmals Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Er verteidigt die umstrittene Räumungsaktion von 2018 und das Brandschutz-Argument.
Als im Herbst 2018 die Baumhäuser im Hambacher Forst geräumt werden, argumentieren die Behörden mit dem mangelnden Brandschutz in den Bauten der Braunkohlegegner. Nun urteilte das VG: Das ist nur vorgeschoben gewesen.
Google will eine neue Vorschrift im NetzDG gerichtlich prüfen lassen. Der Grund: Das Unternehmen will die Daten von Youtube-Usern nicht ohne Weiteres an das Bundeskriminalamt weitergeben.