In manchen Teilen Deutschlands begann die Schule am Montag wieder – und sofort hagelte es Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten gegen die unterschiedlichen Corona-Verordnungen der Länder. Bisher allerdings mit wenig Erfolg.
Corona trifft die Reisebranche schwer. Zwei Unternehmer zogen nun gegen die offiziellen Warnungen des Auswärtigen Amtes vor Gericht. Erfolg hatten sie jedoch nicht.
Die Identitäre Bewegung verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen, so das VG Berlin. Die Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2019 als "gesichert rechtsextrem" sei daher rechtens.
Auch wenn die AfD dies zu verhindern versucht hat, zwei der parteizugehörige Organisationen dürfen im Verfassungsschutzbericht als Verdachtsfälle eingestuft werden. Zur Begründung hat das VG Berlin die Menschenwürde angeführt.
Sich das Ja-Wort geben und ein rauschendes Fest dazu – das ist wegen der Coronakrise in Berlin weiterhin nicht möglich. Maximal 20 Personen dürfen es sein, entschied das VG Berlin.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr und beim Einkaufen bleibt in Berlin vorerst bestehen. Gegenwärtig stelle sie keinen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar und sei gerechtfertigt, so das VG.
Das VG Berlin hält die vorübergehenden Schulschließungen für rechtens. Andererseits könne man aber nicht verlangen, die Schulen weiterhin geschlossen zu halten. Eine Rückkehr in den Schulbetrieb dürfe nach Jahrgangstufen gestaffelt werden.
Wenig Platz, viel Lärm und kaum Konzentration: Wenn die ganze Familie zu Hause bleiben muss, können die Abi-Vorbereitungen schwierig werden. Verschoben werden die Prüfungen deshalb aber nicht, entschied das VG Berlin.
Unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten sind die Berliner Abiturprüfungen ab kommendem Montag zulässig, so das VG Berlin. Eine Schülerin, die nicht an den Prüfungen teilnehmen wollte, ist mir ihrem Eilantrag gescheitert.
Sich im Homeoffice nur telefonisch bereithalten – damit wollte sich eine Berliner Beamtin nicht zufrieden geben und lieber im Bezirksamt vor Ort arbeiten. Die Anordnung ihres Dienstherren sei in der Coronakrise aber rechtmäßig, so das VG.
Wegen der Coronakrise ist die Arbeitsbelastung bei den Paketzustellern momentan besonders hoch. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit rechtfertigt das jedoch nicht, wie das VG Berlin entschied.
Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte bleiben in Hessen und Berlin aufgrund der Corona-Pandemie vorerst verboten. In Hessen bestätigte der VGH die entsprechende Corona-Verordnung, in Berlin war es das VG.
Die Coronakrise hat viele Einschränkungen zur Folge, das gilt auch für den Wochenmarkt. Stände, die nicht zu mindestens 50 Prozent notwendige Ware verkaufen, dürfen nicht öffnen, bestätigte nun das VG Berlin.
Bürger in der Bundeshauptstadt dürfen wegen des Coronavirus nur für "dringend erforderliche" Termine zum Anwalt. Ein Berliner Anwalt sieht sich dadurch in seiner Berufsfreiheit verletzt. Das VG hält den Eingriff aber für gerechtfertigt.