Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht bleibt auch bestehen, wenn der Wohnberechtigte auszieht. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Saarländischen OLG hervor.
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Ein Kindergeburtstag ist kein ausreichender Grund, um dem Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind vorzuenthalten. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss des Saarländischen OLG hervor.
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