Unter der Domain wir-sind-afd.de sammelt ein Blogger Zitate von AfD-Politikern. Die Partei will ihm die Nutzung der Domain verbieten. Sie scheint damit auch in zweiter Instanz Erfolg zu haben. Aufgeben will der Blogger aber nicht.
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Nachdem Bonner Examenskandidaten ihren Streit mit dem LJPA Düsseldorf öffentlich machten, wurden die nicht klimatisierten Schreibräume am OLG Köln spontan nachgerüstet. Einen Vorwurf machen die Referendare dem Amt aber weiterhin.
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Geht ein Anwalt, der mit dem Benz durch die Fußgängerzone tuckert, um seine Kanzleipost abzuholen, als Lieferverkehr durch? Ganz sicher nicht, entschied das Kölner OLG. Das Bußgeld von 30 Euro muss er nun zahlen.
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Wie stellt man einem Obdachlosen eine Ladung zur Hauptverhandlung zu? Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zustellung an eine Wärmestube, in der sich der Mann vormittags aufhält, wirksam sein kann.
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Der Deutsche Wetterdienst hat im Streit um seine WarnWetter-App einen Teilerfolg vor dem OLG Köln erzielt. Die steuerfinanzierte App verstoße nicht gegen Wettbewerbsrecht, die Bereitstellung der App sei schon keine "geschäftliche Handlung".
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Der geschlossene Austritt des Musikzugs eines Kölner Karnevalsvereins hatte ein juristisches Nachspiel: Die Musikanten wollten Einnahmen und Instrumente behalten, doch der Verein hatte etwas dagegen. Nun ist eine Entscheidung gefallen.
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Die vom verstorbenen Altbundeskanzler angegriffenen Textstellen des Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" bleiben überwiegend verboten. Die Entschädigung in Höhe von einer Million Euro steht der Witwe indes nicht zu.
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Wie man in der Baumarktbranche bereits schmerzlich festgestellt hat, sollte man mit Rabatten "auf alles" vorsichtig sein. Wenn man aber mit Rabatt auf "fast alles" wirbt, darf man nicht fast alles vom Rabatt ausnehmen, so das OLG Köln.
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Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der NDR in der Sendung "Top Flops" nicht über die Konkurrenz lustig machen darf, ohne ihr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Eine Pannenshow sei keine Parodie und auch nicht vom Zitatrecht gedeckt.
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Die Kölner Journalistenschule darf zwei falsche Bewertungen über Frauke Petry in ihrem "Projekt Faktenzoom" nicht wiederholen. Dieses Urteil veröffentlichen muss die Schule aber nicht, so das OLG Köln. Die Glaubwürdigkeit Petrys sei sowieso dahin.
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Zwischen dem Conterganhersteller Grünenthal und der Conterganstiftung hat es nach einem Urteil des OLG Köln Verflechtungen gegeben. Ein Justiziar des Unternehmens hatte Zugriff auf medizinische Akten der Geschädigten, so das Gericht.
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Nach Ansicht des OLG Köln kommt der Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Schummel-Diesel auch dann in Betracht, wenn Kunden ein Softwareupdate haben vornehmen lassen und das Fahrzeug anschließend weiter benutzt haben.
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Schlechte Nachrichten für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl. Sie kann offenbar einen millionenschweren Entschädigungsanspruch ihres Ex-Gatten nicht erben, wie das OLG Köln andeutet.
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Das OLG Köln hat entschieden, dass Unitymedia die Router der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen darf. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei dafür nicht erforderlich.
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