Die Wirecard-Pleite zieht eine Welle von Zivilprozessen nach sich. Der Insolvenzverwalter will zwei Jahresbilanzen des Unternehmens annullieren lassen. Das könnte unerfreuliche Folgen für Aktionäre und Fiskus mit sich bringen.
Im Wirecard-Komplex gibt das OLG München einen "vorläufigen Hinweis", der es in sich hat: Die Wirtschaftsprüfer von EY müssen befürchten, bei Entschädigungsklagen in Haftung genommen zu werden.
Es geht um Scheinfirmen, Anlagebetrug und dunkle Finanzmachenschaften im Internet. Einer, der davon mutmaßlich profitiert hat, steht nun in Bayern vor Gericht. Der Prozessauftakt ist auf den 23. November terminiert.
Pfandleihäuser dürfen "Cash & Drive" nicht anbieten, denn es funktioniert ähnlich wie ein Darlehen. Deshalb ist eine Banklizenz notwendig. So entschied das LG München.
Das LG München I urteilt, dass einzelnen Aktionären kein Schadensersatz für eine Wertminderung ihrer Aktien bei einem gesellschaftsschädigenden Ereignis zusteht und weist eine Klage von Utz Claassen gegen Carsten Maschmeyer ab.
Reservierungen für Oktoberfesttische werden im Internet teilweise für Tausende Euro weiterverkauft. Das Landgericht München hat der Praxis, die den Wirten schon lange ein Dorn im Auge ist, nun einen Riegel vorgeschoben.
Die Wahlkampfplakate der rechtsextremen Partei "Der Dritte Weg" sorgen in Deutschland vielerorts für Aufsehen. In München hat die Polizei bereits begonnen, die Plakate abzuhängen. Nun wurden sie durch das LG auch verboten.
Das AG München hatte Ex-Nationalspieler Boateng zu einer 1,8 Millionen-Euro-Strafe wegen Körperverletzung verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten nun Berufung ein.
Werbung für Glücksspiel ist nach dem Glücksspielstaatsvertrag nur in engen Grenzen möglich – Grenzen, die Lotto Bayern laut LG München nicht eingehalten hat. Das "Geiles Leben"-Video sowie das "Glückszahlenhoroskop" seien unzulässig.
Wurde Ex-Bayern-Star Opfer einer versuchten Millionenmanipulation durch einen ehemaligen Berater? Damit hatte sich das LG München I zu beschäftigen und hat jetzt ein Urteil gefällt.
Eine Veranstaltung in Dubai darf nicht "Oktoberfest goes Dubai" heißen. Das hat das LG München I entschieden. Dabei sei es auch um den guten Ruf des Münchner Oktoberfests gegangen, wie der Wiesn-Chef kommentierte.
Der Hersteller des "Schweizer Taschenmessers" wollte nicht, dass "Made in China"-Varianten mit Symbolen der Schweiz versehen werden. Das LG München I gab ihm Recht: Wo Schweiz drauf steht, darf nicht China drin sein.
Sagt ein Veranstalter ein Event ab, darf der Tickethändler sein Risiko auf die Ticketkäufer nicht einfach pauschal abwälzen und gezahlte Vorverkaufsgebühren einbehalten. Das hat das LG München I entschieden.