Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes bringt zahlreiche Razzien bei Bankhäusern und Wirtschaftsprüfern mit sich. Am Dienstag war die Dekabank an der Reihe.
Weil sie mehr Zeit benötigen, um sich in die Akten einzuarbeiten, wollen die Pflichtverteidiger von Hanno Berger eine Aussetzung des Cum-Ex-Prozesses in Wiesbaden erreichen. Ein entsprechender Antrag wurde nun abgelehnt.
Er gilt als größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Mit Cum-Ex-Geschäften haben Investoren jahrelang den Fiskus betrogen. Nun kommt mit Hanno Berger eine treibende Kraft in der Affäre ein zweites Mal vor Gericht.
Vor einem Jahr verurteilte das LG Bonn einen früheren Warburg-Banker wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe. Der BGH hat die Revision nun verworfen.
350.000 Euro hat Anthony Modeste nach eigenen Angaben an einen Getränkehersteller bezahlt. Zur weiteren Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung gehen die Interpretationen auseinander. Nun soll das LG Bonn für Klarheit sorgen.
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften richtete, bleibt erfolglos. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld einziehen.
Vor dem Landgericht Bonn wird das Strafverfahren gegen den Anwalt Hanno Berger verhandelt. Ihm werden besonders schwere Steuerhinterziehung und Betrug vorgeworfen. Der zweite Prozesstag brachte Beschwerden und Zeugen.
Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.
Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.
Am Bonner Landgericht ist ein weiteres Verfahren im Cum-Ex-Komplex zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Zwei Anteilseigner der Warburg Bank wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des LG Bonn sowie des BGH. Die Beschwerde ist jedoch bereits unzulässig, so das BVerfG.
Der Bundeswehrlehrgang "Führer eines Jagdkommandos" ist wahrlich kein Vergnügen: Sengende Hitze, zehn Kilo Gepäck - ein nun klagender Soldat kollabierte. Eine Amtspflichtverletzung sieht das LG Bonn jedoch nicht.
Das Volumen der Steuerausfälle durch Cum-Ex-Geschäfte wird nach neuer Recherche auf rund 150 Milliarden Euro taxiert. Bislang hatte man die Schadenssumme für die betroffenen Länder mit rund 55 Milliarden Euro beziffert.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Online-Ärztebewertungsportal Jameda die Gerichte beschäftigt. Diesmal ging ein Fall bis zum BGH, der die Klage eines Ärzteehepaares abgewiesen hat.
Ein wegen Cum-Ex-Steuerdeals angeklagter Ex-Banker will zum Prozessauftakt vor dem LG Bonn nicht erscheinen, kündigte er an. Das Gericht hat einen entsprechenden Anwaltsbrief erhalten.