Andreas Kalbitz hat vor dem LG Berlin einen Zwischenerfolg erzielt. Seine Partei- und Gremienmitgliedschaften in der AfD wurden restauriert. Wie es nun im Verfahren um seinen Ausschluss weitergehen könnte, erläutert Florian Zumkeller-Quast.
Seit seinem Rauswurf aus der AfD vor vier Wochen konnte Andreas Kalbitz seine Ämter als Brandenburger Partei- und Fraktionschef nicht mehr ausüben. Nun erringt der 47-Jährige einen wichtigen juristischen Erfolg.
Beamte in schusssicheren Westen vor dem Gericht, Demonstrationen der linken Szene, 160 Festnahmen – vor dieser Kulisse sprach das LG heute ein Urteil. Beendet ist der Streit um das besetzte Haus damit aber nicht.
Legal-Tech-Plattformen dürfen Mietern zwar dabei helfen, ihre zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Den vereinbarten Mietzins zu senken, geht aber zu weit, meint das LG Berlin.
Bombendrohung gegen Saal 220: Wegen Drohschreiben wurde ein Strafprozess am Berliner Landgericht unterbrochen. Vor Gericht steht ein mutmaßlicher Absender von Drohmails an Gerichte. Ein neues Drohschreiben enthält ein auffälliges Detail.
Nur 20 Prozent der Versicherungssumme wurden dem Eigentümer der aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlenen 100 kg schweren Goldmünze ausgezahlt. Seine Klage auf Zahlung von weiteren 3,36 Millionen Euro wies das LG Berlin ab.
Es war ein dreister Coup mit einer Beute im Millionenwert: Aus einem Berliner Museum wurde nachts eine riesige Goldmünze gestohlen. Die ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Der Prozess gegen die vier Männer ist nun zu Ende.
Im Streit um die Räumung des Berliner Hauses "Liebig 34" gab es am Donnerstag keine Entscheidung. Dafür aber einen Befangenheitsantrag, weil der Richter in seinen Schriftstücken nicht genderte. Zuvor wurde das Auto eines Anwalts zerstört.
Das Landgericht Berlin hat sein umstrittenes Urteil vom September abgeändert: Sechs von 22 Kommentaren über die Grünenpolitikerin sind nun doch rechtswidrig. Entscheidend soll ein erkennbares Falschzitat sein.
Nach der umstrittenen Entscheidung des LG Berlin, wonach Renate Künast sich Facebook-Kommentare wie "Drecks Fotze" gefallen lassen musste, gab es zahlreiche Strafanzeigen gegen die Richter. Die Ermittlungen wurden nun eingestellt.
Renate Künast hat einen Teilerfolg bei den Online-Beschimpfungen gegen sie erreicht. Twitter darf der Politikerin Auskunft über einen Nutzer geben, der in einem Tweet ein unwahres Zitat geschrieben hat, so das LG Berlin.
Das Land Berlin hat im Streit um die Rekommunalisierung des Stromnetzes vor dem LG Berlin eine Niederlage einstecken müssen. Es darf den Betrieb des Netzes vorerst nicht an eine landeseigene Gesellschaft vergeben. Geklagt hatte Vattenfall.
"Stück Scheisse" oder "Sondermüll" – nachdem das LG Berlin in heftigen Beschimpfungen gegen Renate Künast keine strafbaren Beleidigungen sah, legt die Grünen-Politikerin nun Beschwerde ein.
Vergangene Woche entschied das LG Berlin, dass sich die Grünen-Politikerin Renate Künast derbe Verbalattacken gefallen lassen müsse. Eine Kanzlei hat nun Strafanzeige gegen die Berliner Richter erstattet. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.
Die Äußerung "Drecks Fotze" soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien.