Die Kassen müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung und Weglauftendenz die Kosten für eine GPS-Notfall-Uhr erstatten. Zwar überwache ein solches Gerät die Personen, doch verschaffe es ihnen auch Freiheiten, so die Celler Richter.
Fehlt ein Auto, sei es einem erwachsenen, gesunden Leistungsemfänger zuzumuten, mit dem Fahrrad den nächstgelegenen Bahnhof anzufahren, sofern die Strecke nicht zu lang ist, so die Sozialrichter in Celle.
Aus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.
Eigentlich wollte ein Mann im Jobcenter nur eine Heizkostenpauschale beantragen. Dann geriet er so in Wut, dass er ein Telefon nach dem Sachbearbeiter warf. Das folgende Hausverbot hat das LSG nun vorläufig bestätigt.
In einer Notlage muss das Jobcenter zahlen, selbst wenn eine verwertbare Immobilie im Ausland vorhanden ist, so die Celler Richter. Die so vorläufig erbrachten Leistungen könnten die Bezieher in so einem Fall aber zurückzahlen müssen.
Hartz-IV-Empfänger dürfen für ihre Arbeitssuche ein eigenes Auto nutzen. Nur: Wie viel darf das wert sein? Ein Künstler kann sein Fahrzeug jetzt vorerst weiterfahren – bis das Jobcenter ein Wertgutachten über das Fahrzeug vorlegt.
Die Krankenkasse muss einer Frau mit Haarausfall die Kosten für ein Echthaarteil bezahlen. Laut dem LSG Niedersachsen-Bremen reicht eine Perücke aus Kunsthaar, die sehr viel günstiger wäre, in diesem Fall nicht aus.
An den Folgekosten ihres gerissenen Brustimplantats muss sich eine Frau beteiligen, so das LSG in Celle. Ihr Argument, dass es gesellschaftlicher Standard sei, sich begehrenswert zu präsentieren, vermochte das LSG nicht zu überzeugen.
Ein Hartz-IV-Empfänger verlangte vom Jobcenter 150 Euro im Monat zusätzlich für homöopathische Mittel wie Quark. Seine Lebensmittel müsse er aber schon selbst zahlen, gab ihm das LSG mit auf dem Weg - und lehnte seine Forderung ab.
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Wer seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt, darf nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft leben. So entschied das LSG u. a. in den Fällen eines Mannes, der sein Erbe vertrank, und eines Taxifahrers, der eine Bierbank entwendete.
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Bearbeiten Krankenkassen einen Antrag nicht rechtzeitig, gilt dieser als genehmigt. Ein Fristversäumnis der Kasse mittels eines dubiosen Vorgehens im Ausland zu provozieren, grenze aber an Rechtsmissbrauch, so das LSG.
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Hartz-IV-Empfänger bekommen nach einem Urteil des LSG-Niedersachsen-Bremen auf der Suche nach günstigerem Wohnraum Aufschub, wenn sie zwischenzeitlich arbeiten. In dieser Zeit muss das Jobcenter die Miete für eine teure Wohnung übernehmen.
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Bei "sozialwidrigem Verhalten" ist man unter Umständen verpflichtet, Hartz-IV-Leistungen zurückzuzahlen. Eine private Trunkenheitsfahrt stellt jedoch kein solches Verhalten dar, so das LSG Niedersachsen-Bremen.
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Das Jobcenter forderte von einem Sozialhilfeempfänger 117.000 Euro zurück. Das LSG glaubte dem Mann nicht, dass es sich um freundschaftliche Darlehen wohlhabender Veranstalter von Hahnenkämpfen aus Bahrain gehandelt habe.
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Eine Unterhaltsvereinbarung mit seiner getrennt lebenden Frau bringt einen ehemals Arbeitslosen nun in arge Existenzprobleme. Selbst schuld, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen. Er hätte diese eben nicht unterschreiben dürfen.
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