
Eine Laser-Epilation starker Beinbehaarung muss die Krankenkasse auch bei Jugendlichen nicht bezahlen. Das hat LSG Niedersachen-Bremen entschieden.
Mehr lesenEine Laser-Epilation starker Beinbehaarung muss die Krankenkasse auch bei Jugendlichen nicht bezahlen. Das hat LSG Niedersachen-Bremen entschieden.
Mehr lesenDie Kassen müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung und Weglauftendenz die Kosten für eine GPS-Notfall-Uhr erstatten. Zwar überwache ein solches Gerät die Personen, doch verschaffe es ihnen auch Freiheiten, so die Celler Richter.
Mehr lesenFehlt ein Auto, sei es einem erwachsenen, gesunden Leistungsemfänger zuzumuten, mit dem Fahrrad den nächstgelegenen Bahnhof anzufahren, sofern die Strecke nicht zu lang ist, so die Sozialrichter in Celle.
Mehr lesenAus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.
Mehr lesenEigentlich wollte ein Mann im Jobcenter nur eine Heizkostenpauschale beantragen. Dann geriet er so in Wut, dass er ein Telefon nach dem Sachbearbeiter warf. Das folgende Hausverbot hat das LSG nun vorläufig bestätigt.
Mehr lesenIn einer Notlage muss das Jobcenter zahlen, selbst wenn eine verwertbare Immobilie im Ausland vorhanden ist, so die Celler Richter. Die so vorläufig erbrachten Leistungen könnten die Bezieher in so einem Fall aber zurückzahlen müssen.
Mehr lesenHartz-IV-Empfänger dürfen für ihre Arbeitssuche ein eigenes Auto nutzen. Nur: Wie viel darf das wert sein? Ein Künstler kann sein Fahrzeug jetzt vorerst weiterfahren – bis das Jobcenter ein Wertgutachten über das Fahrzeug vorlegt.
Mehr lesenDie Krankenkasse muss einer Frau mit Haarausfall die Kosten für ein Echthaarteil bezahlen. Laut dem LSG Niedersachsen-Bremen reicht eine Perücke aus Kunsthaar, die sehr viel günstiger wäre, in diesem Fall nicht aus.
Mehr lesenAn den Folgekosten ihres gerissenen Brustimplantats muss sich eine Frau beteiligen, so das LSG in Celle. Ihr Argument, dass es gesellschaftlicher Standard sei, sich begehrenswert zu präsentieren, vermochte das LSG nicht zu überzeugen.
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