Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Rauchende Schüler sind nicht unfallversichert, ebenso wenig Beschäftigte beim gemeinsamen Fußball-Cup - Bewerber beim Kennenlern-Tag aber schon. Zudem führen überlange Prozesse zu Schadensersatz. Hier die wichtigsten Entscheidungen des BSG:
Einer Frau, die nur 1,49 Meter misst, muss die Krankenkasse keine Beinverlängerung bezahlen. Das hat das LSG entschieden, auch wenn der Frau nach eigenen Angaben psychische Beeinträchtigungen durch den Kleinwuchs entstanden sind.
Das Jobcenter wollte einer Frau den Anspruch auf ALG II mindern, weil sie 25 Euro monatlich Trinkgeld bekam. Das BSG hat jetzt klargestellt, dass das so nicht möglich ist - Trinkgeld sei nur eine Zuwendung.
Ein Unfall bei einem betriebsinternen Fußball-Cup ist kein Arbeitsunfall, meint das BSG. Das Spiel sei weder als Betriebssport noch als eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung einzustufen.
Anwälte, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH tätig sind, können laut einer Entscheidung des BSG grundsätzlich sozialversicherungspflichtig sein. Unter welchen Voraussetzungen, erläutert Martin W. Huff.
Ein Stadtpark ist kein erweiterter Schulhof, so das BSG. Ein Schüler, der beim Rauchen in der Pause das Schulgelände verlässt, ist demnach nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
Reisekosten treffen jeden Urlauber – aber nur behinderte Menschen sind auf die Begleitung einer Assistenz angewiesen. Deren Reisekosten können sie vom Staat erstattet bekommen, so das BSG. Zumindest, wenn sie nicht vermeidbar waren.
Krankenkassen müssen keine Operationen eines Krankenhauses bezahlen, an denen ein Nichtarzt mitgewirkt hat, so das BSG. In so einem Fall sei das Qualitätsgebot nicht gewahrt.
Ist ein Richter lange krank und zieht sich ein Gerichtsverfahren entsprechend, können die Verfahrensbeteiligten Entschädigung verlangen, so das BSG. Warum sich der Staat dann nicht auf "höhere Gewalt" berufen kann, erläutert Martin Kellner.
Wenig Corona in den wichtigsten Fällen des BSG: der Arbeitsunfall im Homeoffice, Kosten für die künstliche Befruchtung und auch schön: Referendare können Arbeitslosengeld bekommen.
Ein Jugendverband der MLPD bietet Sommercamps an. Eine Teilnehmerin verlangte dafür einen Zuschuss des Staates. Ein Blick des BSG in das Parteiprogramm und die Verfassungsschutzberichte machte ihr aber einen Strich durch die Rechnung.
Der Drittligist Viktoria Köln ist mit seiner Ersten Herrenmannschaft nicht von Beiträgen für die Unfallversicherung befreit. Wer Profifußball betreibt, ist steuer- und damit auch versicherungsrechtlich nicht gemeinnützig, so das BSG.
Ein Mann befand sich auf direktem Wege von seinem Bett ins Homeoffice – wie üblich ohne Frühstück. Auf der Treppe Richtung Schreibtisch rutschte er aus. Ein Arbeitsunfall, wie nun das BSG feststellte.