Wie der EuGH, so das BAG: Für den Schwellenwert von Mehrarbeitszuschlägen zählen auch die bezahlten Urlaubsstunden. Alles andere könnte Arbeitnehmer daran hindern, überhaupt Urlaub zu nehmen.
Im ersten Anlauf waren die Massenentlassungen bei Air Berlin noch unwirksam. Die neuerlichen Kündigungen des Kabinenpersonals sind laut Bundesarbeitsgericht nunmehr wirksam.
Die Schwerbehindertenvertretung in Betrieben bleibt bestehen, auch wenn die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter unter den Schwellenwert von fünf sinkt. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden.
Nach Feststellung des EuGH darf die Umwandlung in eine SE nicht dazu führen, dass die Gewerkschaften weniger an der Zusammensetzung des Aufsichtsrats beteiligt werden. Der EuGH folgt damit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts.
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Was europarechtlich vom EuGH geklärt ist, hat jetzt auch das BAG so entschieden - und damit doch unerwartet für einen "Paukenschlag" gesorgt, der nun diskutiert wird.
Paukenschlag aus Erfurt: Laut BAG sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Betriebsrat besteht oder nicht. Michael Fuhlrott ordnet die Entscheidung ein.
Eine gezahlte Corona-Prämie ist als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Daher darf die Küchenhilfe, die eine Sonderzahlung von 400,00 Euro erhielt, diese trotz eröffnetem Insolvenzverfahren behalten.
Er musste seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen, deshalb habe er sich nicht erholen können. Daher möchte ein Schlosser, dass seine Arbeitgeberin ihm die Urlaubstage wieder gutschreibt. Das BAG wendet sich zunächst an den EuGH.
Ein Arbeitgeber darf kein generelles Betretungsverbot für Angestellte aussprechen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests muss der Arbeitnehmer nicht in Quarantäne – und darf arbeiten, so das BAG.
Eine Hebamme war früher katholisch, entschied sich dann aber für den Austritt. Ein Krankenhaus der Caritas kündigte ihr – obwohl andere Mitarbeiter auch nicht katholisch sind. Das BAG will das Problem nun an den EuGH weiterreichen.
Reinigungskräfte, die bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen, erhalten keinen Erschwerniszuschlag, so das BAG. Den Zuschlag gibt es für das Tragen einer medizinischen Schutzausrüstung – dazu zähle eine OP-Maske aber nicht.
Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, doch die große Entscheidung bleibt aus. Der Ball liegt nun wieder beim BAG, das über eine mögliche Ungleichbehandlung entscheiden muss. Es geht längst nicht nur um einige Einzelfälle.
Bayerns Staatsoper durfte von ihren Beschäftigten die Vorlage von PCR-Tests verlangen, so das BAG. Eine Flötistin, die dieser Anordnung nicht nachkam, erhält daher keinen Lohn. Was aus dieser Entscheidung folgt, weiß Michael Fuhlrott.
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in Massenentlassungsanzeigen gegenüber der Arbeitsagentur Alter oder Geschlecht der Betroffenen anzugeben. Die "Soll-Angaben" seien nach dem Willen des Gesetzgebers nicht verpflichtend, so das BAG.