Landgerichtsbezirk: Koblenz
Zugehörige Gemeinden: Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Loreley und St. Goar-Oberwesel
Schifffahrtsgericht: (auch Rhein- bzw. Moselschifffahrtsgericht) für Vorgänge auf dem Rhein von km 529 (Nahemündung) bis km 650 (Oberkassel), auf der Mosel, auf der Lahn und auf dem rheinland-pfälzischen Teil der Saar; Berufungsgericht ist das OLG Köln als Schifffahrts- (Rheinschifffahrts-, Moselschifffahrts-) obergericht, die Zentralkommission in Straßburg bzw. die Moselkommission in Trier
Seeschiffsregister: für Seeschiffe mit Heimathafen in Rheinland-Pfalz;
Binnenschiffsregister und
Schiffsbauregister: für Binnenschiffe und Schiffsbauwerke mit Heimat- bzw. Bauort in den Städten Koblenz und Trier sowie den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied, Trier-Saarburg, dem Rhein-Hunsrück-Kreis, dem Rhein-Lahn-Kreis und dem Westerwald-Kreis
Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.
In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.
Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.
Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.
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