Amtsgericht Münster

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Münster
Gerichtsstr. 2
48149 Münster

Tel.: (02 51) 4 94-1
Fax: (02 51) 4 94-5 80
poststelle@ag-muenster.nrw.de
http://www.ag-muenster.nrw.de

Amtsgericht Münster - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichtsbezirk: Münster

Amtsgerichtsbezirk: Kreisfreie Stadt Münster

Besondere Zuständigkeiten:

in Insolvenzsachen für den Landgerichtsbezirk Münster

Wiederaufnahmeverfahren in Erbgesundheitssachen für den Landgerichtsbezirk Münster

Entscheidungen in Personenstandssachen für den Landgerichtsbezirk Münster

in Urheberstreitsachen einschließlich Geschmacksmuster- und Kennzeichenstreitsachen für den Landgerichtsbezirk Münster

Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten für den Landgerichtsbezirk Münster

Bußgeldverfahren wegen Luftverkehrsordnungswidrigkeiten für die Regierungsbezirke Münster, Detmold, Arnsberg

in Schöffengerichts- und Einzelrichterhaftsachen gegen Erwachsene für die Amtsgerichte Münster, Lüdinghausen, Tecklenburg, soweit es sich um Haftsachen handelt oder mit Anklageerhebung Haftbefehlsantrag gestellt wird,

Straf- und Bußgeldverfahren in Umweltsachen für den Landgerichtsbezirk Münster

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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